Entnahmebescheid für Schadwolf im Bezirk Bludenz wurde schnell und konsequent erlassen

land.pngNicht der Wolf ist gefährdet, sondern die Alpwirtschaft ist in Gefahr

Bludenz (VLK) – Vom 16. auf den 17. August 2023 kam es erneut zu Wolfsrissen auf der Alpe Nenzigast in Klösterle: Zwei Schafe wurden gerissen, zwei Tiere verletzt und mehrere Tiere sind abgängig, wie Landeswildbiologe Hubert Schatz bestätigt. Für Landesrat Christian Gantner ist das Maß jetzt übervoll: Die laufenden Tierverluste und schwersten qualvollen Verletzungen der Alptiere sind nun Anlass, den Entnahmebescheid für einen Schadwolf im Gebiet Hinteres Klostertal und Hinteres Silbertal zu erlassen. „Diese Situation ist für die Vorarlberger Land- und Alpwirtschaft nicht länger hinnehmbar, vor allem in Gebieten, wo Herdenschutzmaßnahmen aufgrund der besonderen schwierigen Geländeverhältnisse für die Tierhaltenden bzw. ÄlplerInnen nicht zumutbar sind. Es kann nicht sein, dass bei qualvoll getöteten Schafen und Ziegen plötzlich der Tierschutz keine Rolle mehr spielt und unsere Nutztiere dem Wolf ‚zum Fraß vorgeworfen‘ werden“, so Landesrat Gantner.

Wir haben aktuell im Bereich Klostertal/Silbertal die Präsenz eines Schadwolfes. Seit 14. April 2023 konnten insgesamt 16 Wild- und Nutztierrisse aufgefunden werden, die mit großer Wahrscheinlichkeit auf diesen Schadwolf zurückzuführen sind. Für neun der 16 Risse liegt eine DNA-Bestätigung vor, bei vier Fällen ist das Ergebnis noch ausständig und bei drei Nutztierrissen konnte die DNA auf Grund der „Nachnutzung“ durch andere Tiere (Fuchs) nicht mehr zweifelsfrei nachgewiesen werden. Bei zwei weiteren toten Schafen, konnte die Todesursache nicht abschließend geklärt werden. Zudem wurde der Wolf bereits in den Jahren 2022 und 2023 in den Bundesländern Tirol, Salzburg, Oberösterreich und Kärnten mehrfach nachgewiesen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass es im gegenständlichen Gebiet in der nahen Zukunft zu weiteren Rissen kommt, wird von Fachleuten auf Grund der Risshäufigkeit in den vergangenen Wochen und trotz Herdenschutzmaßnahmen als hoch eingeschätzt. Es ist deshalb wichtig, schnell und entschlossen zu handeln, um die Gefahr des Schadwolfes für unsere Alpwirtschaft einzudämmen. Landesrat Gantner gibt hierbei zu bedenken, dass die Anordnung der Entnahme von ganzjährig geschonten Wildtieren wie einem Wolf nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen und bei Vorliegen besonderer Verhältnisse möglich ist: „Im vorliegenden Fall einen Entnahmebescheid für den Schadwolf zu erlassen, ist daher nicht unumstritten und eine Gratwanderung. In der jetzigen Situation jedoch nichts zu tun und tatenlos zuzuschauen, wäre angesichts dessen, dass nicht der Wolf gefährdet ist, sondern die Land- und Alpwirtschaft in Gefahr ist, komplett falsch. Ich danke daher der Bezirkshauptmannschaft Bludenz und den Amtssachverständigen im Amt der Vorarlberger Landesregierung für das schnelle und verantwortungsbewusste Handeln.“

Sofern sich die bescheidmäßige Ausnahme von den Schonvorschriften und des Artenschutzes für den Schadwolf nicht als wirkungsvoll herausstellt, fordert Landesrat Gantner eine rasche Lösung im Verordnungsweg sowie eine Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfes auf EU-Ebene. „Die geltende Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU ist über 30 Jahre alt und erfordert eine unverzügliche Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten. Die Entnahme von Schad- bzw. Problemwölfen muss zukünftig ohne aufwändiges Verfahren und Zeitverzug problemlos möglich sein. Naturromantik und kurzsichtige Ideologien gefährden nicht nur unser Land- und Alpwirtschaft, sondern sind auch eine Gefahr für Erholungssuchende“, betont Landesrat Gantner.

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Kommentare zu diesem Artikel

  • Entnahmebescheid nennt man das jetzt also vom Land aus!?

    Den einzigen Entnahmebescheid bräuchte es für die Menschen!