Der Familienvater fand die verhängte Strafe zu hoch und zog vor das Landesverwaltungsgericht.
Mit einer etwas skurrilen Begründung für knapp 190 km/h auf der “Schnepfauer Grade” zog ein Motorradfahrer vor das Landesverwaltungsgericht. So sei doch ein Milderungsgrund um die Strafe zu verringern, dass sich ihm eine besonders einmalige Gelegenheit geboten habe.
Übrigens: Seine Beschwerde wurde abgewiesen…. Mehr dazu auf V+
von auweh
Ordentlich deppat wenn ma denn no witor got und mont mit deam dor kuo. Hauptschulabschluss würd i sägo.
von nix
Bei einem 80iger 190 als Familienvater und dann vor den Landesverwaltungsgerichtshof? Aber bitte, wer isch denn das gsin? Soll auf eine Rennstrecke und dort zahlen, habe dafür kein Verständnis. “Einmalige Gelegenheit”, deam isch an Dachs uf o Kopf gfallo!