Windpotentialanalyse für das Land Vorarlberg

layout_set_logo.pngLR Zadra: Land vergibt Auftrag - fundierte Faktenlage zur Nutzung der alternativen Windenergie

Bregenz (VLK) – Auf einstimmiges Ersuchen des Vorarlberger Landtags hat die Landesregierung eine Windpotentialanalyse für Vorarlberg in Auftrag gegeben. „Damit erhalten wir eine fundierte Faktenlage zur Nutzung der alternativen Windenergie in Vorarlberg“, sagt Energielandesrat Daniel Zadra. Kernelement dieser Analyse sind die Erhebung des Windpotentials in verschiedenen Höhen und eine Abschätzung der möglichen Anzahl an Windkraftanlagen. Erste Ergebnisse sollen bis Mitte November 2022 vorliegen.

Der Vorarlberger Landtag hat in seiner Sitzung am 7. Juli 2022 die Entschließung gefasst, das Windkraftpotential Vorarlbergs auf Aktualität hin zu prüfen. Die Vorarlberger Landesregierung wurde ersucht, die aus dem Jahr 2003 stammende Studie „Das Windkraftpotential Vorarlbergs“ auf deren Aktualität hin zu überprüfen und nötigenfalls weitere Untersuchungen gerade auch hinsichtlich der Standortfrage möglicher Windkraftwerke durchzuführen. „Ziel muss es sein eine fundierte Faktenlage zur Nutzung der alternativen Windenergie in Vorarlberg zu schaffen“, betont Landesrat Zadra. Mit der Erhebung des Windkraftpotentials in Vorarlberg wurde die „Energiewerkstatt – Technisches Büro für Erneuerbare Energie“ aus Oberösterreich beauftragt. Das Unternehmen war maßgeblich an der Erstellung des Österreichischen Windatlas (www.windatlas.at) beteiligt und hat schon vergleichbare Analysen für andere Bundesländer erstellt.

Der Auftrag an die Energiewerkstatt beinhaltet einen Datensatz zum theroretischen Windpotential für Vorarlberg bestehend aus Windgeschwindigkeit und Leistungsdichte des Windes.

Zur Ermittlung der möglichen Nutzung des Windpotentials wird ein Ensemble von Windkraftanlagen der aktuellen Generation modelliert. Daraus ergibt sich eine landesweite und eine bezirksweise Abschätzung für die mögliche Anzahl an Windkraftanlagen, die aggregierte Windenergieleistung (in MW) und den daraus resultierenden jährlichen Energieertrag (in GWh).

Im ersten Schritt soll das gesamte Windpotential in Vorarlberg erfasst werden. Eine Eingrenzung des Windpotentials anhand von technischen und räumlichen Kriterien (z.B. Ausschluss von Siedlungsräumen oder verordneten Naturschutzgebieten) soll vorerst nicht erfolgen.

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