Härtefallfonds für Privatzimmervermietung wird ausgeweitet

LR Gantner: Wichtige Unterstützung für Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen“

Bregenz (VLK) – Um die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise bestmöglich abzufedern, wird die Unterstützung des Bundes für die private Zimmervermietung durch den Ausfallbonus erweitert. Anträge können ab sofort gestellt werden. Landesrat Christian Gantner dankt Ministerin Elisabeth Köstinger für ihre Initiative. „Die Privatzimmervermietung ist gerade in Vorarlberg ein wichtiges Angebotssegment im Tourismus und oft auch ein zusätzliches wirtschaftliches Standbein für unsere landwirtschaftlichen Betriebe. Durch die Ausdehnung der Leistungen und des Kreises der Anspruchsberechtigten können viele Existenzen gesichert werden“, so Tourismuslandesrat Gantner.

Neben Anbietern, die im eigenen Haushalt höchstens zehn Betten vermieten und nicht der Gewerbeordnung unterliegen, können ab nun auch gewerbliche touristische und sonstige touristische Vermieter von Gästezimmern und/oder Ferienwohnungen, die dafür Nächtigungsabgaben abführen, den Ausfallsbonus in Anspruch nehmen. In Summe sind das rund ein Drittel mehr Anspruchsberechtigte. Der Ausfallsbonus beträgt grundsätzlich 15 Prozent des ermittelten Umsatzausfalls. Für die Monate März und April 2021 wird er sogar verdoppelt und beträgt somit 30 Prozent. Touristische Vermieter, die bisher von der Unterstützung ausgeschlossen waren, erhalten einen zusätzlichen Bonus von zehn Prozent.

Voraussetzung für die Förderung ist ein Umsatzausfall von mindestens 40 Prozent gegenüber dem jeweiligen Vergleichsmonat des Vorjahres. Anträge können ab sofort (Montag, 19. April) über die Agrarmarkt Austria (AMA) eingereicht werden. Eine Antragstellung für die Betrachtungszeiträume November und Dezember 2020 sowie Jänner 2021 ist bis 31. Mai 2021 möglich. Für die Folgemonate kann eine Antragstellung für den jeweiligen Betrachtungszeitraum immer bis zum 15. des drittfolgenden Monats.
Für November und/oder Dezember 2020 kann kein Ausfallsbonus bezogen werden, wenn für diesen Zeitraum bereits ein Lockdown-Umsatzersatz gewährt wurde. Alle Informationen siehe auf www.eama.at und www.bmlrt.gv.at.

„Die Tourismusbranche war von der COVID-19-Pandemie als erstes und am stärksten betroffen. Das gilt auch für die touristische Privatvermietung. Gerade bei uns in Vorarlberg leisten die Privatzimmervermieter einen wichtigen Beitrag zur Wertschöpfung und attraktiven Angebotsgestaltung in den Tourismusdestinationen“, so Landesrat Christian Gantner.

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