Coronavirus im Newsticker - Stand 8.1.21, 4.50 Uhr - 75 gemeldete aktiv Erkrankte im Bregenzerwald

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Bislang 20.904 positiv getestete Personen in Vorarlberg 226 Todesfälle - genesen 19.432

Aktuell gemeldet 1.246 aktiv positive Coronafälle in Vorarlberg (Höchststand 12.11.20/4.644) - hospitalisiert 69 - davon Intensivbehandlung 13 - Bislang 247.237 Testungen

ZAHLEN ÖSTERREICH UND BREGENZERWALD (NACH GEMEINDEN)… - Alle News ->

Bislang 373.663 infizierte Personen in Österreich - Aktuell Erkrankte 30.387 - 2.383 hospitalisiert, davon Intensivbehandlung 361 - 6.504 Todesfälle - 336.772 genesene Personen - Zahlen werden laufend aktualisiert!

Gesamtzahl Testungen Österreich 3.831.170

Aktiv Erkrankte Bregenzerwald Stand 7.1.21, 14.40 Uhr (75) - Zuletzt aktiv Erkrankte (13.11.20, 6.55 Uhr/Höchststand, 358)

Bislang genesene Personen Bregenzerwald Stand 3.1.21, 10.45 Uhr (1.168) 

Aktiv Erkrankte Bregenzerwald Stand 7.1.21, 11.40 Uhr, nach Orten: Alberschwende (7), Andelsbuch (5), Au (2), Bezau (6), Bizau (2), Damüls (8), Doren (3), Egg (8), Hittisau (3), Krumbach (4), Langen (9), Langenegg (3), Lingenau (1), Mellau (1), Riefensberg (2), Schoppernau (5), Schwarzenberg (2), Sulzberg (4)

- LH Wallner bestätigt: Vorarlberg sperrt Skilifte am 24. Dezember mit Sicherheitsauflagen auf - “Ohne Maske wird es nicht gehen”

(vol/18.12.) Die Regierung hat am Freitag angesichts anhaltend hoher Neuinfektionen den Retourgang eingelegt und einen neuen Lockdown nach Weihnachten angekündigt.

Der Handel wird bis 18. Jänner geschlossen, Gastronomie und Hotels bleiben zu. Und noch länger - nämlich bis 24. Jänner - soll der Lockdown für alle gelten, die an der zweiten Runde der Massentests Mitte Jänner nicht teilnehmen, verkündete die Regierungsspitze nach einer Besprechung mit den Landeshauptleuten.

Test gegen Ausgangsbeschränkung

Die Teilnahme an den für 15. bis 17. Jänner geplanten Massentests wird damit de facto nicht mehr freiwillig sein. Denn die ab 18. Jänner wieder geöffneten Einrichtungen - vom Handel über Kultur bis zur Gastronomie - darf nur nutzen, wer einen negativen Test vorweisen kann. Und auch die mit 26. Dezember wieder geltenden ganztägigen Ausgangsbeschränkungen sollen ab 18. Jänner nur für jene Personen gelockert werden, die einen negativen Test vorweisen können.

“Das ist die einzige Möglichkeit, um in Zeiten der Pandemie Tourismus, Kultur und Gastronomie wieder zu öffnen und gleichzeitig zu verhindern, dass die Zahlen wieder explodieren”, erklärte Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) in einer Pressekonferenz. Er betonte, dass man das Weihnachtsfest “wie geplant” verbringen werde, danach aber die Maßnahmen verschärfe, um eine Sieben-Tages-Inzidenz unter 100 zu erzielen.

Fast 120 Tote täglich

Zuvor hatte die Regierung mit den Landeshauptleuten das weitere Vorgehen beraten. ÖVP und Grüne hatten den zweiten “harten Lockdown” am 7. Dezember gelockert - nach nur drei Wochen und trotz hoher Infektionszahlen. Die seitdem geltenden Maßnahmen - Schulen und Handel durften wieder öffnen, nur Gastronomie und Hotels blieben zu - haben allerdings nicht ausgereicht, um die Infektionen nachhaltig zu bremsen: Zuletzt gab es täglich rund 2.600 Neuinfektionen und fast 120 Tote.

Die nach den Weihnachtsfeiertagen geplanten weiteren Öffnungsschritte hat die Regierung am Freitag daher abgesagt und eine Rückkehr in den “harten Lockdown” nach Weihnachten angekündigt. Hotels und Gastronomie bleiben bis 18. Jänner geschlossen, auch Handel und körpernahe Dienstleistungen müssen nach Weihnachten wieder schließen. An den Schulen soll von 7. bis 17. Jänner Fernunterricht gelten.

(Anfg. Dez.)Anschober: Neue Verordnung bringt klare Regeln für Weihnachten und Verstärkung des Schutzes für BewohnerInnen von Alten- u. Pflegeheimen

Weiters Ausweitung der MNS-Pflicht - Inkrafttreten 17. Dezember 2020 0.00 Uhr

Wien (OTS/BMSGPK) - Gesundheitsminister Rudi Anschober: „Die Lage der Neuinfektionen ist derzeit in Österreich auf hohem Niveau stabil. Heute wurden 2.664 Neuinfektionen (hier sind Nachmeldungen aus den Massentests enthalten) und 3.292 Neugenesene eingemeldet.

Mit 34.537 sind erstmals wieder weniger als 35.000 aktive Fälle zu verzeichnen, das ist eine Halbierung in den vergangenen Wochen. Nun nimmt auch die Zahl der Hospitalisierungen (3.410) und mit schwer erkrankten Covid-Erkrankten in Intensivpflege (548 nach einem Höhepunkt von 709 vor wenigen Wochen) ab.

Dennoch bleibt die Situation in den Intensivstationen nach wie vor sehr angespannt, wir sehen weiterhin eine starke Überlastung. Auch die Todesfälle sind mit 116 in den vergangenen 24 Stunden viel zu hoch. Die heute vom Hauptausschuss beschlossene 3. COVID-19-Schutzvmaßnahmenverordnung stellt daher durch eine starke Erweiterung der MNS-Pflicht und eine weitere Verstärkung des Schutzes von BewohnerInnen von Alten- und Pflegeheimen einen wichtigen nächsten Schritt zur Begrenzung der Pandemie in Österreich dar. Außerdem schaffen wir damit klare Regeln für gemeinsame private Weihnachtsfeiern in diesem Ausnahmejahr.“

Es gilt:

Bei privaten Weihnachtsfeiern am 24. und 25. Dezember dürfen 10 Personen, zusammenkommen. Hier gibt es keine Abstands- und Maskenpflicht.
Dies gilt auch für den erweiterten privaten Wohnbereich (z.B. Scheunen, Garagen).

Bis einschließlich 23. Dezember und ab 26. Dezember gilt die Regelung wie bisher: Ausgangsbeschränkungen von 20:00 bis 06:00 Uhr, Treffen von max. 6 Erwachsenen und 6 Kindern aus 2 Haushalten im öffentlichen Raum.

Die neue Verordnung verstärkt neuerlich den Schutz vor Infektionen in Alten- und Pflegeheimen:

Das Tragen von FFP2-Schutzmasken (bzw. gleich- oder höherwertig) ist für alle MitarbeiterInnen in Alten- und Pflegeheimen bei BewohnerInnenkontakt verbindlich vorgeschrieben (gilt ab dem 18. Dezember).

Das Tragen von FFP2-Schutzmasken (bzw. gleich- oder höherwertig) und ein aktuelles negatives Covid-19-Testergebnis ist für alle BesucherInnen in Alten- und Pflegeheimen verbindlich.

Es haben verbindliche Testungen für alle MitarbeiterInnen in Alten- und Pflegeheimen zweimal pro Woche stattzufinden (derzeit einmal).
Die Betreiber von Alten- und Pflegeheimen müssen für die BewohnerInnen zweimal pro Woche einen Test zur Verfügung zu stellen.

Mehr Schutz durch MNS am Arbeitsplatz:

Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes am Arbeitsplatz in geschlossenen Räumen wird zur Pflicht, sobald sich in einem Raum ohne Schutzvorrichtungen (z.B. Trennwand) mehr als eine Person gleichzeitig aufhält.

Ausnahmen gibt es, wenn diese Schutzmaßnahmen die Arbeitsverrichtung verunmöglichen (z.B. SchauspielerInnen). Hier müssen organisatorische Maßnahmen (etwa die Bildung von festen Teams) ergriffen werden.

In der Verordnung werden außerdem angekündigte Änderungen im Freizeit- und Kulturbereich umgesetzt:

Skilifte sperren am 24.12.2020 für die Bevölkerung auf. Dabei muss bei geschlossenen und abdeckbaren Fahrbetriebsmitteln (z.B. Gondeln, abdeckbare Sessellifte) beachtet werden, dass die Kapazität nur zu 50 Prozent ausgelastet werden darf (d.h.in einer Gondel, die von 20 Leuten benutzt werden darf, dürfen nur 10 Leute transportiert werden). Außerdem sind verpflichtend Präventionskonzepte zu erstellen.

Ab 24.12.2020 dürfen außerdem Tierparks, Zoos und botanische Gärten zur Freizeitzwecken betreten werden. Neu ist, dass auch Museen, Kunsthallen, kulturelle Ausstellungshäuser, Bibliotheken, Büchereien, Archive und Tierparks, Zoos und botanische Gärten ein Präventionskonzept haben müssen.
Zusätzlich schafft die Verordnung eine neue Regelung im Zusammenhang mit vorgeschriebenen Tests:

Für Personen, die in den vergangenen drei Monaten nachweislich wegen einer COVID-19-Infektion abgesondert waren, ergibt sich keine Testverpflichtung.
In einem zusätzlichen Erlass werden die Bundesländer heute auch angewiesen, eine MNS-Verpflichtung für stark frequentierte öffentliche Orte im Freien - wie etwa Einkaufsstraßen - zu schaffen. Hier müssen die Bezirksbehörden derartige Orte identifizieren und deutlich kennzeichnen.

Anschober abschließend: „Die kommenden Wochen mit den Feiertagen werden eine besonders wichtige Phase der Pandemie. Jetzt geht es darum, dass wir in Österreich möglichst stabil und ohne Zuwächse bei den Neuinfektionen durch die Feiertage kommen. Um einen weiteren Lockdown zu vermeiden, haben wir in manchen Bereichen die Schutzbestimmungen mit dieser Verordnung verstärkt. Mein Appell an die Bürgerinnen und Bürger ist es, in diesen Feiertagen mit oft verstärkten Menschenansammlungen besonders vorsichtig zu sein, damit die Feiertage nicht zu Risikotagen werden. MNS, Mindestabstand und Hygienemaßnahmen, das Vermeiden großer Menschenansammlung, das Verringern von Kontakten, die Durchführung von Testungen - das sind Beiträge, die jeder Einzelne erfüllen kann und die uns allen mehr Sicherheit bringen.”

 - ALLE REGELUNGEN AB MONTAG, 7.12.20! KLICK HIER (VOL)! 

Ab 7.12. “Lockdown light”:

HOTELLERIE, GASTRO, TOURISMUS BLEIBT ZU (ÖFFNUNG NICHT VOR DEM 7. JÄNNER) - SKIFAHREN - auch für Einheimische - ERST AB WEIHNACHTEN! 

- HANDEL KANN MIT AUFLAGEN ÖFFNEN - SCHULBETRIEB EBENFALLS MIT AUFLAGEN AB MONTAG

- 10 Stück FFP2-Masken gratis für alle über 65 - Zustellung erfolgt durch Post - Kosten: 24 Millionen Euro

(KW 48) - Wallner hofft auf Öffnung der Skigebiete vor Weihnachten: Voraussetzung sind sinkende Zahlen und niedrige Inzidenzwerte

(KW 47)-> CoV: Massentest für alle Vorarlberger schon nächste Woche
Vorarlberg führt die flächendeckenden Coronatests am Wochenende vom 4. bis einschließlich 6. Dezember 2020 durch 

(25.11.20)CoV: Massentest für alle Vorarlberger schon nächste Woche
Vorarlberg führt die flächendeckenden Coronatests am Wochenende vom 4. bis einschließlich 6. Dezember 2020 durch

(24.11.20)Impfungen starten im Jänner 2021

Impfungen in Alters- und Pflegeheimen sollen bei Menschen über 65 und beim Personal beginnen. Höchste Priorität haben auch Hochrisikogruppen mit definierten Vorerkrankungen, sowie Pflege- und Gesundheitspersonal in Spitälern, Ordinationen, Rettungsorganisationen und sozialen Diensten.

20.11.20 - -> CoV-Massentests: Landes- und Bundeslehrerinnen und -lehrer sowie Kindergartenbetreuerinnen und -betreuer werden ab 5. Dezember getestet!
-> Beginn Massentests bei der restlichen Bevölkerung kurz vor Weihnachten!
-> Einkaufsfahrten ins Ausland verboten und strafbar!

12.11.20 - Die Ausgangsbeschränkungen - wie am 3.11.20 eingeführt - wurden verlängert!

kurz1.jpgIn Österreich gelten ab Dienstag weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus.Der von der Bundesregierung angekündigte Lockdown startet am 3. November und bleibt (vorerst) bis 30. November in Kraft. Vorgesehen sind auch Ausgangsbeschränkungen zwischen 20 und 6 Uhr, in dieser Zeit darf man nur zu bestimmten Zwecken den Wohnbereich verlassen. Die Gastronomie schließt, der Handel bleibt geöffnet, die Oberstufen wechseln ins Distance Learning.

Im Folgenden die wichtigsten Punkte laut Regierungs-Unterlagen im Überblick. Die entsprechende Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) liegt vorerst noch nicht vor.

Ausgangsbeschränkungen

Das Verlassen des “eigenen privaten Wohnbereiches” ist grundsätzlich zwischen 20.00 und 6.00 Uhr untersagt. Wie schon im Frühjahr gelten fünf Ausnahmen: Gestattet ist das Verlassen für die Ausübung beruflicher Zwecke und für die Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (etwa Einkauf, Arzt-, Apothekenbesuche, Bank- oder Behördenwege). Auch die Betreuung und Pflege Hilfsbedürftiger sowie die Wahrnehmung familiärer Rechte und Pflichten fällt darunter. Untersagt sind sonstige abendliche oder nächtliche Besuche in fremden Wohnungen. Ebenfalls raus darf man in der Nacht zur Abwehr von Gefahren für Leib, Leben und Eigentum.

Der fünfte Grund rauszugehen, betrifft den Zweck der “körperlichen und psychischen Erholung”, also den Aufenthalt im Freien. Als explizite Beispiele nennt die Regierung etwa Spaziergänge, Joggen oder Gassi gehen mit dem Hund. Die Ausgangsbeschränkungen gelten nach der Zustimmung im Hauptausschuss am Sonntag bis 12. November, dürften aber mehrmals bis Ende November verlängert werden.

Öffentlicher Raum, Abstandsregelung, Maskenpflicht

Im öffentlichen Raum muss grundsätzlich zu allen Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, ein Meter Abstand gehalten werden. Beim Aufenthalt in geschlossenen öffentlichen Räumen ist ein Meter Abstand zu halten und ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen. Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind von der MNS-Pflicht ausgenommen. Wer aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann, muss ein Attest mitführen - man darf dann ein sogenanntes Face-Shield tragen.

Der Ein-Meter-Mindestabstand darf unterschritten werden, sofern man sich in Gruppen von maximal sechs Personen aus maximal zwei verschiedenen Haushalten befindet, zuzüglich maximal sechs minderjährige Kinder.

Geburtstagsfeiern und Jubiläumsfeiern sind laut Regierungsunterlagen im öffentlichen Raum untersagt.

Privater Raum

Keine Regelungen gibt es für den unmittelbaren privaten Wohnbereich. In Garagen, Gärten oder Scheunen sind “Partys” und jegliche Veranstaltungen verboten. Ab welcher Personenanzahl ein Treffen an diesen Orten als Party gilt, geht aus den Unterlagen nicht hervor.

Handel

Der Handel sowie sämtliche Dienstleistungsbetriebe bleiben komplett geöffnet. Für Kunden wie auch Mitarbeiter gilt der Mund-Nasen-Schutz sowie die Vorgabe, einen Meter Abstand zu halten. Auch wird der Zugang in die Geschäfte limitiert: Jedem Kunden müssen zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen. Ist der Kundenbereich kleiner als zehn Quadratmeter, darf sich dort nur ein Kunde aufhalten.

Gastronomie

Die gesamte Gastronomie wird geschlossen. Abholung von Speisen und Getränken ist im Zeitraum von 6 bis 20 Uhr gestattet. Lieferservices bleiben ohne zeitliche Beschränkung aufrecht. Von der Schließung sind auch Kneipen, Bars und sämtliche Nachtlokale betroffen.

Kindergärten und Schulen

Kindergärten und der Pflichtschulbereich bleiben geöffnet. Für 10- bis 14-jährige Schüler wird laut Regierungs-Unterlagen die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht ausgeweitet. Keinen Präsenzunterricht mehr gibt es für die Oberstufe, sie steigt auf Distance-Learning um. Gleiches gilt für Universitäten.

Tourismus

Alle Hotels und Beherbergungsbetriebe werden geschlossen. Ausnahmen gibt es für Geschäftsreisende.

Veranstaltungen

Veranstaltungen sind komplett untersagt. Darunter fallen etwa Kultur- und Sportevents, aber auch Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern und Weihnachtsmärkte. Ausgenommen sind Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum, sofern sie zu beruflichen Zwecken erfolgen.

Sport

Alle Kontaktsportarten sind untersagt, darunter fällt etwa auch Fußball. Individual- und Freizeitsport im Freien bleibt erlaubt, sofern es dabei zu keinem Körperkontakt kommt. Sportstätten sind für Hobbysportler geschlossen, abgesehen von Outdoor-Sportstätten, bei denen es zu keinem Körperkontakt kommt (etwa Golf, Tennis, Leichtathletik). Spitzensportler und ihre Trainer dürfen jegliche Sportstätten hingegen betreten und ihren Sport beruflich ausüben oder an internationalen Wettbewerben teilnehmen - ohne Zuschauer.

Freizeiteinrichtungen

Sämtliche Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Hallenbäder, Museen, Kinos oder Tierparks werden geschlossen.

Verkehr

In Öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in U-Bahn-Stationen, Bushaltestellen, Flughäfen etc. ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auch gilt hier die Ein-Meter-Abstandspflicht. Fahrgemeinschaften und Taxifahrten sind nur zulässig, wenn pro Sitzreihe (inkl. Lenker) nur zwei Personen sitzen. Ausnahmen gibt es für Transporte von Kindergartenkindern oder für Transporte von Menschen mit Behinderungen, wenn dies aufgrund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- und Aussteigen erforderlich ist. Seilbahnen, Gondeln und Aufstiegshilfen dürfen nicht zu Freizeitzwecken verwendet werden und bleiben etwa Profisportlern vorbehalten.

Arbeitsplatz

Auch am Arbeitsplatz muss zwischen Personen der Ein-Meter-Abstand eingehalten werden - sofern es keine anderen Schutzmaßnahmen (Plexiglaswände etc.) gibt. Ist beides nicht möglich, so ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Wo es möglich ist, wird Homeoffice empfohlen.

Alten- und Pflegeheime

In Alten- und Pflegeheimen gelten Besuchsbeschränkungen. Jeder Bewohner darf pro zwei Tage einen Besucher empfangen. Im Zeitraum von 3. November bis 17. November dürfen das nur zwei verschiedene Personen sein. Besucher müssen ein negatives Ergebnis eines Corona-Tests vorweisen. Alternativ muss während des gesamten Aufenthalts eine sogenannte CPA- oder höherwertige Maske getragen werden. Mitarbeiter müssen wöchentlich getestet werden. Neu aufgenommene Bewohner müssen ein negatives Ergebnis eines Corona-Tests vorweisen.

Religion, Begräbnisse, Hochzeiten

Die Religionsgemeinschaften treffen eigene Regeln zur Minimierung des Infektionsrisikos. In Innenräumen muss jedenfalls ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. An Begräbnissen dürfen maximal 50 Personen teilnehmen, dabei gilt die Mindestabstandsregel und MNS-Pflicht. Hochzeitsfeiern sind untersagt, es darf aber am Standesamt geheiratet werden.

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Kommentare zu diesem Artikel

  • naja, du hast schon Recht, aber noch schlimmer finde ich, dass nicht mal Einheimische Schifahren dürfen.

    Wenn man klar sagt, dass alle aufpassen sollen, Liftpersonal wird klar zur Kontrolle angewiesen und müssen Vorgaben einhalten, Polizei darf kontrollieren und und und. Wer glaubt denn in Vorarlberg, mit dem Tourismus von dem wir abhängig sind, dass wir nicht wissen was zu tun ist?? Wir werden ganz einfach für komplett als zu blöd verkauft.

    Natürlich gibt es einige dumme Leute die glauben sich an nichts halten zu müssen, aber alle in einen Sack zu werfen wie das unsere Regierung macht ist eine Schweinerei, aus Amen. Uns wird gesagt, vertraue nicht einmal Deinem Nächsten. Das ist Schwachsinn.

    Aber jetzt ist es halt mal so. Wieder 3 Wochen Lockdown für Gastro und unsere Beherberungsbetriebe. Durchhalten heißt es. Wenigstens ist der Handel wieder eingeschränkt geöffnet.

  • Was da abgeht ist schon lange ein Wahnsinn, die Politiker führen die Bevölkerung schon viel zu lange an der Nase herum. Es geht im Hintergrund nicht um das Virus, sondern um ganz etwas anderes. Uns werden indirekt Testungen und Impfungen verordnet,nur wie. Die Testabnehmenden Personen tragen Vollschutzanzüge und testen mit den gleichen Handschuhen im Abstand von ein paar Zentimeter von einer Nase zur anderen,ohne Desinfektion. Ich frage mich, hat das mit Abstand und Hygenie etwas zu tun ?

  • Das jetzt nicht mal Einheimische mit Auflagen vor Weihnachten Schi fahren dürfen schlägt endgültig das Fass aus dem Boden, jetzt sind die Politiker völig des Wahnsinns!!!!!