LR Rauch: Errichtung von Photovoltaikanlagen soll erleichtert werden

Novelle zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Bregenz (VLK) – Nach der abgeschlossenen Begutachtungsphase wurde das Gesetz über eine Änderung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes von der Landesregierung als Regierungsvorlage beschlossen und dem Landtag zugewiesen. Die beabsichtigte Novelle sieht eine deutliche Erhöhung des Schwellenwertes für die Bewilligungsfreistellung von Photovoltaikanlagen von derzeit 100 kWpeak auf 500 kWpeak vor. Energielandesrat Johannes Rauch: „Nach bestehenden Genehmigungserleichterungen im Baurecht soll die Errichtung von Photovoltaikanlagen auch elektrizitätsrechtlich erleichtert werden. Vorarlberg nimmt österreichweit eine Vorreiterrolle ein“.

Neben der Wasserkraft ist Photovoltaik die zentrale Technologie zu der angestrebten Stromversorgung zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energieträgern im Jahr 2030. Der Ausbau von Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen ist daher ein erklärtes Ziel der Vorarlberger Landesregierung. Im Regierungsprogramm ist mit PVx3 eine Verdreifachung der Stromproduktion aus Photovoltaikanlagen bis 2030 vorgesehen. Die Erhöhung der elektrizitätsrechtlichen Bewilligungsgrenze soll die Errichtung von großen Anlagen erleichten und leistet einen wichtigen Beitrag zum Photovoltaik-Ausbauziel.

Diese Erleichterung betrifft Personen bzw. Unternehmen, die Strom aus Photovoltaikanlagen erzeugen und verkaufen (Elektrizitätsunternehmen), also nicht bloß für ihren Eigenverbrauch erzeugen. „Damit soll die Errichtung von PV-Anlagen weiter erleichtert werden. PV leistet einen wichtigen Beitrag zur Energieautonomie und zur aktiven Umsetzung von Klimaschutz in Vorarlberg“, so Rauch und fügt hinzu: „Diese Novelle ist auch ein weiterer Schritt in Richtung Entbürokratisierung.“

Voraussichtlich ab Jänner 2021 in Kraft

Das Gesetz wird im Herbst im Landtag behandelt und voraussichtlich im Jänner 2021 in Kraft treten. Landesrat Rauch: „Der Ausbau von Photovoltaikanlagen ist für unser Ziel, bis zum Jahr 2030 Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen zu schöpfen, von großer Bedeutung. Die Novelle des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes soll die Errichtung von Photovoltaikanlagen weiter erleichtern. Das ist ein Beitrag zur Energieautonomie und zum Klimaschutz in Vorarlberg.“

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