Corona: Märkte bleiben in Vorarlberg geschlossen - Infos zum Grünschnitt - Verbrennen “aller Art” strengstens verboten

grunschnitt_kompost.jpgDornbirn, 7. April 2020 – Aus gesundheitlichen Gründen bleiben die Vorarlberger Märkte vorerst weiterhin geschlossen. Die Grünschnittsammelstellen können in Gemeinden mit hohem Bedarf nach Ostern wieder geöffnet werden. Die Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus sind aber auf jeden Fall einzuhalten, teilt der Vorarlberger Gemeindeverband mit.

„Märkte sind Treffpunkte in den Ortszentren und deshalb eine besondere Gefahrenzone zur Verbreitung des Coronavirus“, gibt die Vizepräsidentin des Vorarlberger Gemeindeverbands, Bürgermeisterin Andrea Kaufmann, zu bedenken. Wichtige Hygienemaßnahmen, aber auch der Mindestabstand von einem Meter könnten auf Märkten nicht eingehalten werden.

Anders als in Geschäften sei es auch schwierig, im Freien Eingangsbeschränkungen zu kontrollieren. Die betroffenen Gemeinden haben deshalb in Abstimmung mit dem Vorarlberger Gemeindeverband und dem Land Vorarlberg beschlossen, die Märkte im April vorerst weiter auszusetzen. „Wir sind mit unseren Maßnahmen erfolgreich, die Verbreitung des Coronavirus zu bremsen. Es wäre unverantwortlich, das Erreichte jetzt durch eine zu frühe Öffnung zu gefährden“, sagt Kaufmann.

Grünschnittabgabe nach Ostern mit Auflagen möglich

In Gemeinden, in denen der Bedarf hoch ist, können ab Dienstag nach Ostern die Grünabfallsammelstellen geöffnet werden. „Damit eine mögliche Ansteckung von Bürgerinnen und Bürgern und gegebenenfalls auch des Personals mit dem Coronavirus minimiert werden kann, sollte Grünschnitt allerdings nur angeliefert werden, wenn es unbedingt notwendig ist“, appelliert Bürgermeister Rainer Siegele, Mitglied des Gemeindeverbandspräsidiums, an die Solidarität der Vorarlberger Bevölkerung. Für den Garten sei Grünschnitt kein hygienisches Problem. Er könne deshalb noch länger dort gelagert und zu einem späteren Zeitpunkt entsorgt werden.

Die derzeit geltenden Verhaltensregeln zur Eindämmung der Ausbreitung von Covid-19 gelten auch bei der Abgabe von Grünschnitt. Dazu zählt etwa das Einhalten des Mindestabstands von einem Meter zu anderen Personen oder das Husten und Niesen in die Ellenbeuge. Auch das gründliche Hände waschen nach der Abfallentsorgung zuhause sollte nicht vergessen werden.

Grünschnitt als Kompost für den eigenen Garten

„Grünschnitt kann auch gut im eigenen Garten verarbeitet oder kompostiert werden. Das ist nicht nur gut für die Umwelt, es macht auch Spaß, wenn man seinen eigenen Kompost verwenden kann“, weiß Siegele. Hilfreiche Tipps für eine erfolgreiche Kompostierung zuhause finden sich in der Kompostfibel des Vorarlberger Gemeindeverbands auf www.umweltv.at/kompost.

Verbrennen im Freien ist strengstens verboten

Grünschnitt, Holz, Holzreste oder Astmaterial dürften aber keinesfalls im Freien verbrannt werden. „Das ist strengstens verboten“, betont Siegele. Ausnahmen seien Lager- und Grillfeuer. Auch das Abladen von Grünschnitt im Wald, an Bächen oder auf Wiesen sei verboten und werde streng bestraft.

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