Mit 1.1.2008 gab es Neuerungen im Vorarlberger Jugendgesetz. Speziell beim Thema “Jugend & Alkohol” sind dies gravierende Änderungen. Generell gilt jedoch:
Ab 16 Jahren: Bier, Wein, Sekt (Schaumwein) und Most
Ab 18 Jahren: Alle “harten” Alkoholika, aber auch Alkopos und Mischgetränke mit Spirituosen, z.B. Biermischgetränke
Der Gesetzestext lautet im Detail wie folgt:
1. Der § 17 lautet: § 17 Genuss- und Suchtmittel
(1) Tabakwaren dürfen Kindern und Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr nicht vollendet haben, nicht angeboten, weitergegeben oder überlassen werden.
(2) Alkoholische Getränke dürfen Kindern und Jugendlichen nicht angeboten, weitergegeben oder überlassen werden,
a) sofern die Kinder und Jugendlichen das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
b) auch nach dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern die Jugendlichen bereits offensichtlich alkoholisiert sind oder es sich um gebrannte alkoholische Getränke oder solche enthaltende Mischgetränke handelt.
(3) Kinder und Jugendliche dürfen alkoholische Getränke und Tabakwaren in der Öffentlichkeit nicht erwerben, besitzen oder konsumieren,
a) sofern sie das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
b) auch nach dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern es sich um gebrannte alkoholische Getränke oder solche enthaltende Mischgetränke handelt.
(4) Kinder und Jugendliche dürfen sonstige Stoffe, die rauschartige Zustände hervorrufen können, nicht zum Zwecke der Berauschung zu sich nehmen.
Weitere Informationen erhalten sie bei
info@spassmitmass.at
von idioten
oben lesen und keine dummen fragen stellen
von Kilpling
Moin, also ich werde in 4 Monaten 16 jetzt möchte ich nicht so sätze hören wie ”man kann auch ohne alkohl spass haben” das ist klar und ich will auch nicht darauf hinaus das ich mich dann jeden tag volllaufen lasse aber bitte bitte gibt mir ein seriösen Beweis das Bier nun ab 18 oder ab 16 ist. BITTE ich muss das wirklich mal wissen. Danke im Vorraus
von @sangraf
Glaub ich nicht da hat dich woll einer angeschmät
aber kann auch sein das ich mich teusche
von sangraf
hi
ich hab mal ne frage… ich bin grade 16 geworden und hab jetzt aber gehört, dass ab dem 1.02.2008 bier, wein, usw. ab 18 sein soll?!!! auch discos sollen ab 18 sein?!!!!
kann mir einer sagen wie das jetzt ist?
mfg
von und außerdem …
… kasch vo zvil wing, wenn an it ger so guat vertreisch (wo e vile kenn) ou an köriga absturz hi, des sind nid nur immer di brennta sacha …
von JugendLiche
ich verstehe die Politiker nicht- wollen sie und so helfen? denken sie wirklich, dass wenn sie das gesetz verändern, dass es dann keine komitrinker mehr geben wird? meiner meinung nach, reizt es nun die jungendlichen noch mehr, sich den alkohol zu besorgen und sich zu betrinken. denn wie sagt man doch so schön: gesetze sind da um gebrochen zu werden (: ich möchte jetzt nicht alle jugendlichen in einen topf werfen. ich weiß, es gibt auch diejenigen die wissen wo ihre grenzen sind. Doch viele müssen diese Grenze noch finden. Odr denkten die Politiker, dass diese Jungendliche, die schon einmaL “Komatrinkopfer” waren, nun so weiter saufen? Ich könnte mir vorstellen, dass diese nun ihre Grenze kennen und die Finger eine gute Weile vom Alk lassen werden. Naja, ist meine Meinung. Ich weiß jedoch, dass ich meinen Alkohol immer irgendwie und irgendwo herbekomme (:
von @ egger
hier gehts nur um die jugendlichen…
für dich gibts wieder nen extra paragraphen und den wirst du nicht im jugendschutz-gesetz wiederfinden!
von egger
(4) Kinder und Jugendliche dürfen sonstige Stoffe, die rauschartige Zustände hervorrufen können, nicht zum Zwecke der Berauschung zu sich nehmen.
zum glück bin ich kein kind und auch kein jugendlicher mehr. so kann ich mich legal mit sämtlichen giftstoffen zuhauen.
von gesetz
gesetz ist ja noch nicht gültig, da es noch nicht im “ris” (Rechtsinformationssystem) steht! dieses wochenende und dürfen auch 16- und 17-jährige hartes zu sich nehmen, viel spaß! mal schauen ob es bis zum nächsten wochenende dann veröffentlich wird und in kraft tritt!
von super …
… do bin e grad froh, dass e ga “gschwind” amol volljährig bin ..l