Stromrabatt im Landtag beschlossen: „Garantie für günstige Preise“

Vorarlberger Haushalte profitieren ab 1.4. – Strompreise in Vorarlberg bleiben stabil

Bregenz (VLK) – Der Vorarlberger Landtag hat in seiner heutigen (8. März) Sitzung mit großer Mehrheit den von der Landesregierung initiierten Stromrabatt beschlossen. Der Vorarlberger Stromrabatt federt zusammen mit der Strompreisbremse des Bundes die Anpassung der Preise zum 1. April deutlich ab. Davon profitieren alle Haushalte, betonen Landeshauptmann Markus Wallner und Energielandesrat Daniel Zadra unisono: „Für gut die Hälfte der Vorarlberger Haushalte bleibt der Strompreis ab April dadurch ein weiteres Jahr stabil.“ Für alle anderen werde die Teuerung zumindest maßgeblich abgeschwächt.

   Der Vorarlberger Stromrabatt baut auf die vom Bund eingeführte Strompreisbremse auf, die ab 1. April den Strompreis für alle Haushalte bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh auf 10 Cent pro kWh absenkt. Das Land Vorarlberg geht durch den Landtagsbeschluss des „Landes-Stromkostenzuschussgesetzes“ noch einen Schritt weiter, konkret mit einem Stromrabatt in Höhe von 3 Cent pro Kilowattstunde. „Das ist die Garantie für weiterhin niedrige Strompreise im Land“, erklären Wallner und Zadra. Denn im Unterschied zur Strompreisbremse des Bundes verzichtet der Vorarlberger Stromrabatt auf eine Deckelung beim Verbrauch: Die Ermäßigung von 3 Cent pro kWh wirkt also auch über einen Verbrauch von 2.900 kWh hinaus. Dadurch bleiben die Stromkosten für ca. die Hälfte aller Haushalte (Verbrauch: unter 2.900 kWh) auf dem aktuell niedrigen Niveau. Für Haushalte mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 3.500 kWh steigen die gesamten Stromkosten nach Abzug der Zuschüsse von Bund und Land nur um ca. 6 Euro brutto pro Monat. Bei einem 4-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 5.000 kWh steigen die Stromkosten nach Abzug der Förderungen um rund 16 Euro pro Monat.

   Der Rabatt wird schnell und unbürokratisch direkt von der Stromrechnung in Abzug gebracht – automatisch und ohne Antrag. Er wird vorerst bis zum 30. Juni 2024 gültig sein. Profitieren werden davon nicht nur die Kunden der illwerke vkw, sondern alle Haushalte inklusive der Regionalversorger Stadtwerke Feldkirch, E-Werke Frastanz, Montafonerbahn und Kleinwalsertal.

   Finanziert werden die Mehrkosten in der Höhe von rund 28,5 Millionen Euro durch die zu erwartende Dividende der illwerke vkw. „Ein Gutteil der Gewinne unseres landeseigenen Energieunternehmens, die ja in erster Linie am deutschen Markt erzielt werden, fließt damit zurück an die Bevölkerung und sorgt für finanzielle Entlastung“, so Landeshauptmann Wallner und Landesrat Zadra. Bezugnehmend auf die dem Gesetzesbeschluss vorangegangenen Diskussion über die Rechtmäßigkeit von Strompreiserhöhungen betreffend Energie aus Wasserkraft bemerkten der Landeshauptmann und der Energielandesrat: „Es gilt, die eingehende rechtliche Prüfung der illwerke vkw abzuwarten. Falls die gesetzliche Grundlage für Preissenkungen bzw. Rückzahlungen besteht, ist dies natürlich im Sinne der EndkundInnen rasch umzusetzen.“

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