Heizkostenzuschuss PLUS für bis zu 60.000 Vorarlberger Haushalte

Landeshauptmann Wallner und Landesrätin Wiesflecker: Spürbare Kostenentlastung für breite Bevölkerungskreise bis in die Mittelschicht

Bregenz (VLK) – Angesichts der stark gestiegenen Energiekosten hat das Land Vorarlberg den Heizkostenzuschuss ab der Heizperiode 2022/2023 von 270 auf 330 Euro erhöht. Mit dem heuer vom Bund einmalig an die Länder vergebenen Zweckzuschuss zur Abfederung gestiegener Wohn- und Heizkosten wird die Förderung des Landes nochmals aufgestockt. Der Heizkostenzuschuss PLUS beträgt ebenfalls 330 Euro, sodass einkommensschwache Haushalte für die laufende Heizperiode 2022/2023 in Summe 660 Euro ausbezahlt bekommen. Zudem gelten für den Heizkostenzuschuss PLUS höhere Einkommensgrenzen, um damit eine deutlich erweiterte Zielgruppe zu erreichen. Die Entlastung soll bis in die untere Mittelschicht reichen und somit rund 40 Prozent der Vorarlberger Haushalte zugute kommen, betonten Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrätin Katharina Wiesflecker im Pressefoyer am Dienstag, 28. Februar.

   Die Verbesserung des Heizkostenzuschusses ist ein wichtiger Bestandteil des mit weiteren Maßnahmen – beim Familienzuschuss, bei der Wohnbeihilfe und bei den Kinderrichtsätzen der Sozialhilfe – in Vorarlberg umgesetzten Anti-Teuerungspakets, so Landeshauptmann Wallner. Der Vorarlberger Anteil an den vom Bund zur Verfügung gestellten Zweckzuschuss-Mitteln, um gestiegene Wohn- und Heizkosten abzufedern, beträgt 20,13 Millionen Euro. „Unser erklärtes Ziel ist es, dass der Heizkostenzuschuss PLUS möglichst zeitnah und unkompliziert bei den bezugsberechtigten Haushalten ankommt. Deshalb greifen wir bei der Abwicklung im Wesentlichen auf die bestehenden Strukturen des bestens bewährten Heizkostenzuschusses des Landes zurück“, erklärte Wallner.

Für den laufenden Winter haben ca. 15.000 Vorarlberger Haushalte den landeseigenen Heizkostenzuschuss beantragt. Für den Heizkostenzuschuss PLUS werden bis zu 60.000 Haushalte anspruchsberechtigt sein, denn für dessen Bezug gelten zum einen höhere (Netto-)Einkommensgrenzen – z.B. für einen 1-Personenhaushalt 1.860 Euro, für einen 2-Personenhaushalt 2.790 Euro – und zum anderen wird im Unterschied zum Heizkostenzuschuss des Landes bei Mehrpersonenhaushalten bei der Gewichtung der Einkommensbemessung nicht zwischen erwachsenen Personen und Kindern unterschieden. „Dadurch sollen vom Heizkostenzuschuss PLUS vor allem auch die von der Teuerung besonders betroffenen Alleinerziehenden-Haushalte profitieren“, erläuterte Landesrätin Wiesflecker.

Wer bereits den Heizkostenzuschuss des Landes erhalten hat, braucht dafür keinen erneuten Antrag zu stellen. Alle weiteren Haushalte, die die Bezugskriterien für den Heizkostenzuschuss PLUS erfüllen, können diesen unkompliziert und wohnortnah ab 6. März bei der Gemeinde beantragen. Haushalte/Personen mit einem laufenden Bezug einer Sozialhilfeleistung erhalten den Heizkostenzuschuss PLUS in voller Höhe automatisiert über die Sozialhilfebehörde ausbezahlt.

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