Steingeißjagd auf der Kanisfluh sorgt für Aufregung

199769_bigpicture_53622_kanisfluh_7.jpg(vorarlberg.orf.at)Eine Steingeißjagd auf der Kanisfluh im Bregenzerwald sorgt für großen Wirbel. Zwei deutsche Jäger haben am Dienstag das Tier in einem Gebiet geschossen, in dem eigentlich nicht gejagt wird, und sich dann ins Tal fliegen lassen. Nun prüft die Bezirkshauptmannschaft Bregenz, denn die Kanisfluh steht unter Landschaftsschutz.

Die Aktion der beiden deutschen Jungjäger sorgt für großes Kopfschütteln bei den Einheimischen. Die beiden Männer machten sich vergangenen Dienstag zu Fuß mit zwei erfahrenen Bergsteigern und einem professionellen Jagdfilmer in ein Steinbockgebiet auf der Nordseite der Kanisfluh auf, übernachteten dort und schossen dann eine Steingeiß – alles dokumentiert in den sozialen Netzwerken, berichteten die „Vorarlberger Nachrichten“. Die beiden Jäger wurden dann mit dem geschossenen Tier per Hubschrauber ins Tal geflogen.

Der Wildbiologe des Landes, Hubert Schatz, stellt klar, dass dort oben gejagt werden darf, auch wenn die Kanisfluh unter Landschaftsschutz steht. Die Vorgehensweise der Jäger ist aber auch für ihn unverständlich. In diesem Gebiet habe bisher noch kaum jemand gejagt, weil es dort so steil und unwegsam ist. Außerdem müsse sich ein Jäger im Vorfeld überlegen, wie er und das erlegte Tier auch wieder ins Tal kommen. Ein Hubschraubertransport sei für einen Jäger meist nur eine Notlösung.

Für die beiden deutschen Jäger muss aber bereits im Vorfeld klar gewesen sein, dass sie einen Hubschrauber brauchen. Der Transportflug wurde nämlich bereits einen Tag vorher bestellt, bestätigt Wucher Helicopter. Für Wucher sind solche Transportflüge nichts Außergewöhnliches und sind laut Pressesprecher Dieter Heidegger auch in einem Gebiet, das unter Landschaftsschutz steht, erlaubt.

Kanisfluh seit 2020 unter Landschaftsschutz

Das Bergmassiv Kanisfluh wurde 2020 unter Landschaftsschutz gestellt. Das heißt, es gibt gewisse Verbote in diesem Bereich. Unter anderem sind Drohnen- und Hubschrauberüberflüge in einer Höhe von weniger als 300 Metern verboten. Ausnahmen gebe es für die zeitgemäße Jagd, sagt Naturschutzanwältin Katharina Lins. Das sei nun natürlich Auslegungssache. Noch ist unklar, ob und mit welchen Strafen die Jäger rechnen müssen – zuständig ist die BH Bregenz.

Der Steinbock ist über den ganzen Alpenraum verbreitet. Eine von ca. 160 Kolonien in den Alpen bildet die Kolonie Kanisfluh bis Hoher Freschen, wobei die Kanisfluh mit 70 bis 80 Tieren das Hauptgebiet ist.

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Kommentare zu diesem Artikel

  • Dr Would ist schwarz, deshalb ou schmierbar.

  • …hui,d would isch i deam fall o schmierbar…uiuiuiui.

  • Wer ist der Verpächter in diesem Gebiet?

  • Wie meinte vor zig Jahren ein Millionär der regelmässig in Lech war als er einen kapitalen 1er Hirsch verboten geschossen hatte und dann von der BH die Strafe bekam!? Dann bitte einen 10er Block! Denen gehört der Waffenschein und jegliche Erlaubnis entzogen, die lachen über uns, dass ohne Skrupel. Einreiseverbot - fertig. Sollen in den Osten oder nach Afrika und dort ihre Dinge drehen, wo jeder schmierbar ist. Bei uns im Would haben die nichts verloren. Keinen Respekt vor Natur und Tieren bzw. Artenvielfalt. Schlecht für den Ruf der JägerInnen die bei uns eigentlich gut arbeiten. Hoffentlich stehen die auch auf und sagen ihre Meinung, gemeinsam!

  • Ich meine die entscheidende Frage wird sein, warum 2 Jäger nicht 1 Geis ins Tal tragen können. Wie schwer kann denn das erlegte Tier sein?

  • Dem Verpächter gehört alles weggenommen, denn der wusste sicher Bescheid.

  • Sich mit dem Heli abholen zulassen ist eine Frechheit das hat nichts mit jagen zu tun.
    Wenn die Verpächter der Jagd ein bisschen anstand haben kündigten sie den Pachtvertrag mit den zwei Deutschen.

  • Wahrscheinlich auch die Elster in Bezau erlegt, arm.