Neue Corona-Bestimmungen ab 19. Februar

layout_set_logo7.pngWeitere Lockerungen in fast allen Bereichen – Umstellung von 2G auf 3G-Regel

Bregenz (VLK) –Die derzeit sehr hohen aber stabilen Infektionszahlen und die Durchimpfungsrate haben die Bundesregierung dazu bewogen, ihren Öffnungskurs fortzuführen und so können ab Samstag, 19. Februar, weitere Lockerungsschritte umgesetzt werden. Wie auch bisher erfolgen die Lockerungen schrittweise und auf Basis der derzeitigen epidemischen Lage. Die Lockerungen erfolgen immer in enger Abstimmung mit der gesamtstaatlichen COVID-Krisenkoordination GECKO. Die großen Änderungen betreffen die Umstellung aller derzeit gültigen 2G-Bereiche auf die 3G-Regel.

Bereits seit Montag, 14. Februar, müssen Volksschüler in Schulen keine Maske mehr tragen, wenn sie an ihrem Tisch sitzen. Außerhalb der Klasse gilt weiter Maskenpflicht. In Volksschulen und Unterstufen genügt ein Mund-Nasen-Schutz (MNS), in der Oberstufe muss es eine FFP2-Maske sein.

Die wesentlichen Änderungen ab dem 19. Februar im Überblick:

Umstellung von 2G auf 3G in vielen Bereichen:
In allen wesentlichen Settings, in denen bisher die 2G-Regel gegolten hat, wird künftig die 3G-Regel gelten. Es genügt für den Eintritt somit auch wieder ein negativer Test. Betroffen sind davon unter anderem alle körpernahen Dienstleistungen, Veranstaltungen, Sportstätten, Freizeiteinrichtungen, Gastronomiebetriebe, Beherbergungsbetriebe, Fach- und Publikumsmessen sowie Seilbahnen, Busreisen und Ausflugsschiffe.

Gastgewerbe/Nachtgastronomie:
Ab Samstag, 19. Februar, gilt auch in der Gastronomie und Hotellerie wieder 3G. Zutritt bekommt man somit auch wieder mit einem negativen Corona-Test. Die Sperrstunde bleibt bei 24 Uhr. Nachtgastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb sind bis voraussichtlich 5. März weiterhin verboten.

Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime sowie stationäre Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe:
Es gilt weiterhin die 2,5G-Regel für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern. Für Besucherinnen und Besucher bleibt die 2G+ Voraussetzung, wobei nunmehr neben einem Nachweis über ein negatives PCR-Testergebnis (gültig für 72 Stunden ab Abnahme) auch ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Antigen-Testergebnis (gültig für 24 Stunden ab Abnahme) vorgelegt werden kann.

Arbeitsplatz:
Die 3G-Regel am Arbeitsplatz bleibt bestehen.

Bewerte diesen Artikel

  •  
noch nicht bewertet

Kommentar verfassen

* markierte Felder sind Pflichtfelder.