Land adaptiert Wirtschafts- und Tourismusförderungen

layout_set_logo1.pngBregenz (VLK) – Das Land Vorarlberg gewährt vielfältige Wirtschafts- und Tourismusförderungen. Diese werden über den Jahreswechsel verlängert bzw. angepasst, teilen Wirtschaftslandesrat Marco Tittler und Tourismuslandesrat Christian Gantner mit. „Gerade in herausfordernden Zeiten wollen wir die heimische Wirtschaft entsprechend unterstützen“, betont Landesrat Tittler. Für Landesrat Gantner sind die Tourismusförderungen von großer Bedeutung: „Es geht nicht nur um den Tourismus selbst, sondern um zahlreiche Arbeitsplätze in vor- und nachgelagerten Bereichen. Es geht auch um den Fortbestand regionaler Wertschöpfungsketten und die Attraktivität unserer Talschaften und Regionen“. Die Fördermaßnahmen richten sich insbesondere an Produktions- und Kleinbetriebe, aber auch Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe.

Die Förderprogramme im Detail:

Verlängerungen von Wirtschaftsförderungsrichtlinien

Wirtschaftsstrukturförderung: In dieser Förderung werden Produktionsbetriebe unterstützt, welche Investitionen in maschinelle Infrastruktur tätigen. Die maximale Förderung beträgt 12 Prozent von maximal 800.000 Euro an förderbaren Kosten, das sind 96.000 Euro.

Kleingewerbeförderung: Investitionsunterstützung von Kleinbetrieben aller Sektionen. Die maximale Förderung beträgt daher 12 Prozent von max. 100.000 Euro an förderbaren Kosten, das sind 12.000 Euro.

Beratungsförderung: Förderwerber sind hier kleine Unternehmen, die Mitglied der Wirtschaftskammer Vorarlberg sind. Förderbar sind externe Beratungsleistungen in den Bereichen „Neuausrichtung des Unternehmens“, „Strategische Unternehmensplanung“ und „neue Marktstrategien“. Die Förderung beträgt 30 Prozent der Kosten, maximal 250 Euro pro Beratungstag für max. 20 Beratungstage.

Förderung der Ökologisierung des gewerblichen Güterverkehrs: Ziel dieser Förderungsaktion ist es, die Vorarlberger Wirtschaft dabei zu unterstützen, schwere Nutzfahrzeuge auf alternative Antriebe (Gas, Elektro oder Wasserstoff) umzustellen.
Förderungswerbende sind kleine und mittlere Betriebe (KMU`s). Gefördert werden die Mehrkosten, welche bei der Anschaffung des Fahrzeuges mit einem alternativen Antrieb entstehen. Der Förderbeitrag beträgt pro LKW 9.000 Euro. Das entspricht rd. einem Drittel der Mehrkosten gegenüber einem LKW mit Diesel-Antrieb.

Verlängerungen von Tourismusförderungsrichtlinien

Qualitätsverbesserung Beherbergung: Unterstützung von Beherbergungsbetrieben bei Modernisierungsmaßnahmen.  Zuschüsse von zehn Prozent für Kosten bis zu 250.000 Euro.

Qualitätsverbesserung Gastronomie: Unterstützung von Gastronomiebetrieben, welche Investitionen zur Modernisierung des Restaurants durchführen. Auch hier werden Zuschüsse von 10 Prozent für Kosten bis zu maximal 250.000 Euro gewährt.

Zuschüsse zur Qualitätsverbesserung von Privatzimmern: Hier werden Zuschüsse für die Modernisierung von Privatzimmern gewährt. Die Antragstellung und Prüfung erfolgt über die Standortgemeinde. Das Land refundiert der Gemeinde anteilig die Förderung.

Mit Ausnahme der Beratungsförderung und der Förderung der Ökologisierung des gewerblichen Güterverkehrs (Förderlaufzeit bis Ende 2022) werden sämtliche Fördermaßnahmen um jeweils zwei Jahre bis Ende 2023 verlängert.

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