Vorarlberg: Antikörper-Therapie für COVID-19-infizierte Risikopersonen startet

layout_set_logo13.pngNeues Behandlungszentrum im Messequartier Dornbirn ab morgen, Mittwoch, in Betrieb – Patientenzuweisung erfolgt über das Infektionsteam

Bregenz/Dornbirn (VLK) – Vorarlberg öffnet morgen, Mittwoch (29. Dezember), im Messequartier Dornbirn ein neues Behandlungszentrum für COVID-19-infizierte Personen in einem frühen Erkrankungsstadium, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf besteht und (noch) kein Bedarf an zusätzlichem Sauerstoff gegeben ist, informiert Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher. Wer dem Zentrum zur Behandlung zugewiesen wird, bestimmt das Infektionsteam anhand medizinischer Kriterien von Fall zu Fall. Bei den zwei COVID-19-Arzneimitteln, die als intravenöse Infusion zum Einsatz kommen, handelt es sich um sogenannte antivirale Antikörpertherapien, wie Landessanitätsdirektor Wolfgang Grabher mitteilt.

Dank intensiver Forschung sind die Möglichkeiten zur Behandlung von Patientinnen und Patienten bei einer COVID-19-Erkrankung zahlreicher geworden, verweist Grabher auf mehrere COVID-19-Medikamente, die bereits zugelassen sind. Das neue Behandlungszentrum im Messequartier ist Vorarlberger Risikopatientinnen und -patienten vorbehalten, die erst vor wenigen Tagen ein positives COVID-19-Testergebnis erhalten haben und keinen Sauerstoff benötigen.

Eine Zuweisung erfolgt anhand medizinischer Kriterien über das Infektionsteam. Positiv getestete Personen, die sich ebenfalls zur Risikogruppe rechnen, können sich nach einem Gespräch auch von ihrer betreuenden Ärztin/ihrem betreuenden Arzt für eine Behandlung anmelden lassen. „Es ist aber nicht möglich, sich selbst anzumelden bzw. einfach vorbeizukommen“, hält der Landessanitätsdirektor fest.

Kein Ersatz für Impfung
Als Ersatz für eine Impfung dürften diese Arzneimittel allerdings nicht angesehen werden, stellt die Landesrätin klar: „Das wird so auch von Herstellerseite immer wieder klar kommuniziert“. Rüscher: „Es gibt in der aktuellen Situation keine Alternative zur Corona-Schutzimpfung. Das Medikament verbessert in vielen Fällen den individuellen Krankheitsverlauf, die Impfung aber erhöht den Schutz für die Einzelperson und auch die Mitmenschen, da ebenso die Verbreitung des Virus eingebremst wird.“

Krankenhaus-Aufenthalte reduzieren
Wie Studiendaten nachgewiesen haben, lässt sich durch eine Behandlung mit einem neutralisierenden Antikörper der Schweregrad der Krankheit und die Notwendigkeit eines Krankenhausaufenthalts bei Patientinnen und Patienten deutlich verringern. „Die Wahrscheinlichkeit von schweren Verläufen mit Krankenhausaufnahme, Notwendigkeit einer Intensivstation bis hin zu tödlichen Verläufen reduziert sich um bis zu 85 Prozent“, verweist Rüscher auf vorliegende Auswertungen. Konkret sind die beiden zum Einsatz kommenden Medikamente Sotrovimab (Xevudy®“) und Regdanvimab (Regkirona®) in der Lage, das Eindringen des SARS-CoV-2 Virus vor allem in die Zellen der Atemwege und Lunge zu verhindern, indem das entscheidende – sogenannte „spike protein“ – blockiert wird.

„Es gehe darum, der Vorarlberger Bevölkerung die neuartigen Behandlungsmethoden am schnellsten Weg zugänglich zu machen und alle Patientinnen und Patienten mit erhöhtem Risiko so gut als möglich vor einem ernsten Krankheitsverlauf mit Krankenhausaufenthalt zu bewahren“, begründet Rüscher den unverzüglichen Aufbau des neuen Behandlungszentrums. Ihren Dank richtet sie in diesem Zusammenhang an alle Beteiligten, die die rasche Umsetzung ermöglicht haben, sowie insbesondere an den Covid-Beauftragten der Ärztekammer, Dr. Robert Spiegel, für die Gesamtkoordination und Dr. Dietmar Striberski für die fachliche Begleitung des Behandlungszentrums.

Die Antikörper-Therapie ist für COVID-19-erkrankte Erwachsene, Jugendliche und Kinder ab zwölf Jahren und einem Gewicht von mindestens 40 Kilogramm vorgesehen. Die Patientinnen und Patienten dürfen keinen zusätzlichen Sauerstoff benötigen und es muss zwingend ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf vorliegen. Der Beginn der Symptome darf nicht länger als fünf bis sieben (in Ausnahmefällen bis zehn) Tage zurückliegen.

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