Einkaufen am kommenden Sonntag möglich

layout_set_logo7.pngVerordnung des Landeshauptmanns – ökonomische Gründe

Bregenz (VLK) – Am kommenden Sonntag (19. Dezember) können Handelsbetriebe, die während des Lockdowns nicht offenhalten durften, ihre Geschäfte von 10:00 bis 18:00 Uhr offenhalten. „Der Einkaufssonntag soll den Handelsbetrieben die Möglichkeit bieten, das restliche Weihnachtsgeschäft umfassender als sonst zu nutzen, um Umsatzausfälle abzufedern,“ begründet Landeshauptmann Markus Wallner diese Maßnahme. „Durch die Sonntagsöffnung soll der enorme Umsatzausfall mitten im Weihnachtsgeschäft zumindest ein kleines Stück weit reduziert werden“, informiert Landesrat Marco Tittler.

Die Maßnahmen, die im heurigen Jahr zur Bewältigung der COVID-19 Pandemie erforderlich waren, und insbesondere der neuerliche Lockdown in der umsatzstarken Vorweihnachtszeit, haben den Handel in weiten Bereichen wiederholt schwer getroffen. Die Sozialpartner haben sich darauf geeinigt, jenen Handelsbetrieben, die während des Lockdowns nicht offenhalten durften, die Möglichkeit zu geben, ihre MitarbeiterInnen am kommenden Sonntag von 10:00 bis 18:00 Uhr zu beschäftigen. Angesichts der gegenwärtigen Situation ist die Möglichkeit zur Öffnung der Geschäfte am kommenden Sonntag eine gute Maßnahme, um einen Teil des umsatzstarken Weihnachtsgeschäftes nachzuholen.

Gerade in der Vorweihnachtszeit besteht ein besonderes Einkaufsbedürfnis in der Bevölkerung. Bundesministerin Margarethe Schramböck hat in einem Schreiben an die Landeshauptleute auf die Ausnahmesituation hingewiesen und diesen die Öffnung der Handelsbetriebe am kommenden Sonntag empfohlen. Die Bundesministerin hat betont, dass es nicht ihre Intention ist, durch eine einmalige Öffnung auf eine generelle Sonntagsöffnung überzugehen. Landeshauptmann Wallner ist der Empfehlung der Bundesministerin gefolgt und hat eine in diesem Sinne lautende Verordnung erlassen.

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