RW Langen widerspricht FC Schwarzenberg Darstellung

20071001_1163002197_riefensberg_29sep07_q_20.jpg(rwlangen)Dem Vorstand des FC RW Langen war und ist es ein Anliegen, die Geschehnisse von vergangener Woche rund um den abgelehnten Protest des FC MEVO Schwarzenberg gegen die Wertung des 3:1-Spielergebnisses richtigzustellen.

Hier das offizielle Schreiben dazu:

Liebe Fußballfamilie,

Mit diesem Schreiben will der FC RW Langen offiziell eine Richtigstellung gegenüber der medialen Berichterstattung verfassen und auch unsere Sichtweise als Vereinsfunktionäre zu diesem Vorgang schildern. Es liegt fern, hiermit einen länger andauernden Kleinkrieg beginnen zu wollen – es sollen lediglich die Fakten dargelegt werden, um die Angelegenheit dann ruhen lassen.

Um was geht es?

Für dieses Spiel der 14. Runde der 1. Landesklasse wurden vom Schiedsrichterkollegium ein Hauptschiedsrichter (Dejan Stojnic) und ein SR-Assistent (Kemal Nesimovic) gestellt. Gemäß den Durchführungsbestimmungen sahen wir uns seitens Heimverein mit der Aufgabe verpflichtet, einen zweiten SR-Assistenten zu stellen. Wohlwissend, dass nur Vereinsschiedsrichter mit entsprechender Befugnis (Absolvierung des Vereinsschiedsrichterkurses) assistieren dürfen, konnte nach vereinsinterner Abfrage an diesem Tag lediglich Martin Kirchmann diese Aufgabe wahrnehmen.

Mit dem 02.11.2021 wurde uns seitens VFV mitgeteilt, dass der FC Schwarzenberg das Spiel vom 31.10. (Endstand 3:1 für RW Langen) mit Bezug auf die Paragraphen §16 und §119 aus der ÖFB Rechtspflegeordnung anfechtet. Konkret sah der FC Schwarzenberg einen nicht regelkonformen Einsatz des gesperrten Spielers Martin Kirchmann als SR-Assistent. Trotz mancher Ankündigung am Spieltag waren wir von diesem Vorgehen völlig überrascht. Die Niederschrift des Protestes wurde uns bei der STRUMA-Sitzung am Folgetag vorgelesen und ist größtenteils juristisch, sachlich formuliert – jedoch weisen wir den Vorwurf einer dem Schreiben zufolge bewusst verfolgten Unfairness im letzten Absatz entschieden zurück!

Die Fakten

In den nötigen Vorbereitungen zu der Protestbehandlung fanden wir in den Durchführungsbestimmungen des VFV keinerlei Hinweis auf eine strafbare Handlung. Wir sprechen hier auch offen aus, dass wir die oben angeführten Paragraphen der übergeordneten ÖFB Rechtspflegeordnung nicht kannten (siehe Kommentar hierzu weiter unten).

Der FC RW Langen wie auch der FC Schwarzenberg selbst und alle anderen Vereine im VFV kommen aufgrund des Schiedsrichtermangels immer öfters in die Situation, dass Spiele mit Vereinsschiedsrichtern besetzt werden müssen. So musste das Derby eine Woche zuvor gegen den Nachbarn FC Doren ebenfalls mit unserer Vereinslinienrichterin Martina K. besetzt werden (ohne Probleme verlaufen).  Dieser Umstand ist für uns als Verein wie auch für die Personen an dieser Stelle sicher nicht wünschenswert – aber für diesen Umstand können wir nichts. Der Großteil unseres Pools an Schieds- und Linienrichter stammt aus dem Kontingent unserer aktiven Kampfmannschaften oder aus dem Vorstand.

An diesem Tag war unsere erste Wahl Martina K. beruflich im Einsatz. Martin K. war als Spieler gesperrt und hat in der Vergangenheit als befugter Vereinsschiedsrichter mit entsprechender Schiedsrichtiger-Ausbildung schon Spiele unserer Kampfmannschaft(en) und im Nachwuchs unterstützt und geleitet. Der unparteiische Einsatz von Martin K. stand bei der Besetzungsentscheidung in keiner Weise zur Debatte.

Der Schiedsrichter (Anm.: Dejan Stojnic) bestätigte im Nachgang des Spiels, dass Martin K. seine Tätigkeit als Linienrichter mit größter Sorgfalt und Fairness durchgeführt hat. Dies spiegelt sich auch in der Tatsache, dass der FC Schwarzenberg mit keinem Wort auf etwaige Fehler in der SR-Leistung einging - der Einspruch baute rein auf Paragrapheninterpretation auf.

Die Verhandlung bei der STRUMA-Sitzung am Mittwoch, den 03.11.2021 dauerte über eine Stunde – die Rechtsprechung fiel dann mit einer klaren Begründung seitens der Ausschussmitglieder des STRUMA. Martin K. war im Spiel gegen Doren nach §99 als Spieler gesperrt worden. Dies bedeutet, dass die genannten §16 und §119 gar nicht zur Anwendung kommen. Diese Punkte haben im beanstandeten Kontext demnach keinerlei Bedeutung! Somit urteilte der STRUMA regelkonform mit einer Ablehnung des Protests und einer Bestätigung des Spielergebnisses.

Mediale Berichterstattung

Umso mehr überrascht waren wir dann von der Berichterstattung in den regional bekannten Print- und Digitalmedien. Von einem neutralen Bericht würden wir erwarten, dass zumindest die Gegenpartei befragt oder der Wortlaut und die Begründung der Ablehnung durch den STRUMA publiziert wird. Mit der niedergeschriebenen Darstellung wird öffentlich der Eindruck vermittelt, dass die Entscheidung willkürlich oder gar falsch ist (Wortlaut: .. ist klar geregelt…).

Fazit von RW Langen und den beteiligten Funktionären

Wir haben in diesem Schreiben die juristische Begründung mit Paragraphen dargestellt um den Vorgang faktisch richtig zu stellen.

Wir möchten aber auch zum Ausdruck bringen, dass diese Vorgehensweise des FC Schwarzenberg verbunden mit der Suche nach Paragraphen nicht Schule machen sollte. Die Spiele sollten in unserem Ermessen immer noch auf dem Spielfeld entschieden werden. Wir als ehrenamtliche Funktionäre sehen uns jedenfalls nicht in der Lage, sämtliche Regelwerke von VFV über ÖFB bis zu UEFA bis zum letzten Paragraphen zu kennen und ohne juristische Unterstützung richtig einzuordnen. Wir richten uns nach den Durchführungsbestimmungen des VFV nach bestem Wissen und Gewissen in Kombination mit einer Prise Hausverstand. Mehr sollten die Amateurvereine und Funktionäre sich untereinander nicht abverlangen.

Wir hätten als Funktionäre gänzlich auf diese Aktion verzichten können. Es sind nicht nur diese gut 1½ Stunden Verhandlungszeit in Hohenems (was zum Glück zu einem sportlich korrekten Ergebnis für unseren Verein geführt hat) aufgewendet worden. Nach dem ersten Schock durch die Mitteilung des VFV flossen etliche Stunden von zahlreichen Funktionären in das Einlesen, Beurteilen, Diskutieren, schriftlich Widersprechen und die Vorbereitung auf die Verhandlung – hier war unser Obmann, Schriftführer, die Sportliche Leitung und 2 weitere Vorstandsmitglieder intensiv involviert.

Natürlich verstehen wir bei berechtigten Zweifeln an der Neutralität von Vereinsschiedsrichtern die Möglichkeit einer Spielanfechtung über den Rechtsweg. Mit Vorwürfen wie diesen sollte aber behutsam umgegangen werden, ansonsten wird es in Zukunft vermutlich schwierig werden, weiterhin ehrenamtliche Freiwillige für das Vereinsschiedsrichterwesen zu finden.

Der FC Schwarzenberg erwähnt und beanstandet mit keinem Wort die Leistung und somit einen spielentscheidenden Einfluss unseres Vereinslinienrichters.  Dies und die Rückmeldung des Schiedsrichters zeigen, dass dieses Ergebnis sportlich gerecht zustande kam. Der FC Schwarzenberg hat hiermit versucht, rein durch falsch ausgelegte Paragraphenformulierungen das Ergebnis juristisch am grünen Tisch umzudrehen.

In der ansonsten guten Zusammenarbeit zwischen den Vereinen – vor allem in der Region Bregenzerwald – ist dieses Vorgehen für uns überraschend und frustrierend zugleich. Vielleicht war den handelnden Personen beim FC Schwarzenberg die Tragweite Ihres Handelns nicht klar – dieser Einspruch vermittelt jedoch einen bleibenden faden Beigeschmack für das sportliche Miteinander unter Sportvereinen.

Der Vorstand des FC Ruech Recycling RW Langen

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Kommentare zu diesem Artikel

  • Genau mit solchen Maßnahmen muss diesen unfähigen Leuten das Handwerk gelegt werden.
    Liebe Sturma des VFV befasst euch mit dem Thema und setzt ein Zeichen für Solidarität im Vereinsleben.

  • Richtig und sehr wichtig wäre, dass der VFV bei solchen Hirnlosen Handlungen vom gesamten Vorstand und Trainer, der Verein mit mindestens 5 Punkten Abzug bestraft wird. Nur so können diese Herren lernen was normales Vereinsleben miteinander ist! Aber sorry das werden diese nie lernen.

  • Danke dem Vorstand von RWLangen, dass solche Vorgehensweisen verursacht den sehr arroganten Vorstand inclusive Trainer aufgedeckt werden.

  • Es gilt den Vorständen des RW Langen ein Dank für die aufgwendete Zeit zur Richtigstellung dieses Sachverhalts. Ein etwaiger anderer Entscheid des Straf- und Meldeausschusses (kurz STRUMA) des VFV hätte womöglich einen Präzedenzfall im Vorarlberg Fußball geschaffen. Mögliche Auswirkungen auf zukünftige Spiele mit Beteiligung eines Vereinsschiedsrichters möchte ich mir gar nicht erst vorstellen.
    Des Weiteren sei noch gesagt dass die Vorgehensweise des FC Schwarzenberg in diesem Fall auf gut Deutsch gesagt “unter aller Sau” ist. Sportvereine sollten sich durch ein faires Mit- und Gegeinander auszeichen und der Sportsgeist sollte von allen gelebt werden. Einen anderen Verein, speziell im Bregenzerwald, vor dem Verband so an den Pranger zu stellen gehört sich einfach nicht. Punkt.

  • Wenn man so, wie der FC Schwarzenberg mit nur 5 Einheimischen im 16 Mann Kader der Kampfmannschaft in der 1. Landesklasse zum unverständlichen Höhenwahn der “Käpplemaier” ansetzt, dann kann man so etwas nur von solchen Typen erwarten die das leere mit einer Schildkappe zudecken müssen. Im Höhenwahn verlieren ist für “Wible, Mändle und Käpplemaier” sehr schmerzhaft. Danke dem Langener Vorstand für die objektive Berichterstattung.