Impfbus am Mittwoch von 10 bis 13 Uhr in Egg

impf1.jpgEgg nächster Standort - Gesundheitslandesrätin hofft auf weiterhin rege Teilnahme und versichert: „Geimpft wird immer, so lange der Vorrat reicht“

Bregenz (VLK) – Der Impfbus des Landes macht nächste Woche in der Bregenzerwäldergemeinde Egg Station. Am Dienstag, 17. August, von 14:00 bis 17:00 Uhr und am Mittwoch, 18. August, von 10:00 bis 13:00 Uhr gibt es in Egg am Gemeindeplatz die Möglichkeit zur Gratis-Impfung. Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher appelliert einmal mehr, dieses Angebot zu nützen: „Mit dem Impfbus kommen wir direkt zu den Menschen, um allen, die spontan und ohne Voranmeldung eine Corona-Schutzimpfung bekommen möchten, die Gelegenheit zu geben. Geimpft wird immer, so lange der Vorrat reicht“. Ab Sonntag, 15. August treten gleichzeitig neue Regelungen zur Gültigkeit von Impfnachweisen in Kraft.

Auch diesmal wird der Impfstoff von Johnson & Johnson zum Einsatz kommen (für Personen ab 18 Jahre), der den Vorteil hat, dass schon eine Dosis die gewünschte Vollimmunisierung bringt und somit auch die Voraussetzung für den Grünen Pass erfüllt. Impfwillige haben lediglich ihre E-Card und einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Landesrätin Rüscher hofft auf rege Beteiligung und bittet im Falle von Wartezeiten um Geduld und Verständnis: „Je größer die Nachfrage, desto stärker das Signal gegen die Pandemie.“

Mittlerweile ist das motivierte Impfbus-Team bereits bestens eingespielt und so können in der bevorstehenden Woche die nächsten Ziele angesteuert werden. „Für alle, die spontan und ohne Voranmeldung eine Corona-Schutzimpfung bekommen möchten, ist der Impfbus das genau richtige Zusatzangebot“, betont die Gesundheitsreferentin.

Neue Regelungen zur Gültigkeit von Impfnachweisen
Ab Sonntag, 15. August 2021, gilt folgender Nachweis nicht mehr als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (sog. 3G-Nachweis):
Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als 90 Tage zurückliegen darf.

Als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (sog. 3G-Nachweis) gilt folglich ab dem 15. August unter anderem ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte

a) -Zweitimpfung (bei zweiteiligen Impfungen, wie von Moderna, BioNTech/Pfizer oder AstraZeneca), wobei diese nicht länger als 270 Tage (somit neun Monate) zurückliegen darf, oder

b) -Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (bei einteiligen Impfungen wie Johnson&Johnson), wobei diese nicht länger als 270 Tage (somit neun Monate) zurückliegen darf, oder

c) -Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver PCR-Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 270 Tage (somit neun Monate) zurückliegen darf.

Ab 15. August 2021 gilt eine Impfung somit erst bei vollständiger Immunisierung als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (sog. 3G-Nachweis).

Zusätzliches Impfabgebot
Zugleich erinnert Rüscher nochmals an ein zusätzliches Impfangebot im Impfzentrum in Bregenz. Dort können noch Erstimpftermine am Wochenende von Freitag, 20. bis Sonntag 22. August gebucht werden. Dabei kann auch der Impfstoff frei gewählt werden: BioNTech/Pfizer, Moderna (diese beiden Impfstoffe sind von der Europäischen Arzneimittel-Agentur auch für Jugendliche ab 12 Jahren zugelassen) oder Johnson & Johnson.

An jedem Tag wird ein anderer Impfstoff verimpft. Am Freitag, 20.08.2021 ab 14.00 Uhr: ausschließlich Johnson & Johnson (ab 18 Jahren). Am Samstag, 21.08.2021, ab 9.00 Uhr: ausschließlich Moderna (ab 12 Jahren). Am Sonntag, 22.08.2021, ab 9.00 Uhr: ausschließlich BioNTech/Pfizer (ab 12 Jahren). Für die Termine ist eine Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung ist bis zum Tag der Impfung möglich.

Sicher durch die Urlaubszeit
Um Vorarlberg möglichst sicher durch die Urlaubszeit zu bringen und die derzeit gut beherrschbare Infektionslage nicht zu gefährden, ergeht an alle Reiserückkehrenden die Aufforderung, sich am ersten und am dritten Tag nach der Rückreise auf eine mögliche COVID-19-Infektion testen zu lassen. „Dafür eignet sich am besten ein sogenannter Wohnzimmertest für zu Hause oder ein kostenloser Antigentest in einer Teststraße“, so Rüscher. Im Falle einer positiven Testung appelliert die Gesundheitsreferentin, auch dieses Ergebnis auf das COVID-Portal hochzuladen und mit der Hotline 1450 Kontakt aufzunehmen. Dadurch wird das Ergebnis mit Hilfe eines PCR-Tests überprüft. Nach einem Auslandsaufenthalt solle der eigene Gesundheitszustand grundsätzlich aufmerksam beobachtet werden. „Bei Symptomen bitte unverzüglich die Hotline 1450 kontaktieren. Wir setzen ganz stark auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger“, sagt Rüscher.

Impftermine einfach online buchen
Termine für die kostenlose und freiwillige Corona-Schutzimpfung können weiter auf der Online-Plattform www.vorarlberg.at/vorarlbergimpft gebucht werden. Wer keinen Internetzugang und keine E-Mail-Adresse hat, wird gebeten, sich an Familienangehörige oder Bekannte zu wenden, die behilflich sein können. Besteht auch diese Möglichkeit nicht, kann man die kostenlose Impf-Hotline 0800 201 361 anrufen und erhält entsprechende Unterstützung.

Nützliche Informationen rund ums Impfen gibt es im Internet auf www.vorarlberg.at/vorarlbergimpft sowie auf www.1450-vorarlberg.at und auf www.rund-ums-impfen.at.

Bewerte diesen Artikel

  •  
  • (2)
  •  
  • (0)

Kommentar verfassen

* markierte Felder sind Pflichtfelder.