CoV-Lockerungen ab 10. Juni und 1. Juli

Kurz im Überblick:

Ab 10. Juni

Im ersten Schritt wird die Sperrstunde in der Gastronomie von derzeit 22.00 Uhr auf Mitternacht ausgeweitet.

Die 20-Quadratmeter-Regel in Handel und Freizeit wird auf zehn reduziert.

Kulturveranstaltungen dürfen zu 75 statt zu 50 Prozent ausgelastet werden.

Unter anderem in der Gastro dürfen künftig acht Personen indoor und 16 outdoor plus Kinder zusammenkommen (statt vier/acht).

Der Mindestabstand in der Gastronomie gegenüber anderen Gruppen sinkt von zwei auf einen Meter.

Musikproben im Amateurbereich sind nun - wie bei professionellen Gruppen - unter der 3-G-Regeln möglich, es müssen hier keine Abstands- oder Quadratmeterregeln eingehalten werden.

Busreisen dürfen wieder in zu 100 Prozent ausgelasteten Fahrzeugen erfolgen.

Gelockert werden die Einreisebestimmungen, “Pre Travel Clearance” (Einreiseformular) ist nur noch für Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete notwendig.

Die Teilnehmerobergrenzen für die Kultur (1.500 indoor, 3.000 outdoor) bleibt im ersten Schritt ab 10. Juni noch.

Im zweiten Schritt sollen dann weitgehende Freigaben kommen. “Mit 1. Juli kann geheiratet und gefeiert werden”, versprach Kurz, auch Geburtstagsfeste und Großveranstaltungen sollen dann möglich sein. Die 3-G-Regel - getestet, genesen, geimpft - soll als Grundvoraussetzung aber aufrecht bleiben. Die Maskenpflicht werde man reduzieren, im öffentlichen Personenverkehr und Teilen des Handels soll sie aber bleiben.

Wie Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) erklärte, sollen dann auch die Publikumsobergrenzen für Kultur, Freizeit und Sport fallen. Kurz zeigte sich über all das erfreut: “Wir halten somit das Versprechen, dass wir bis zum Sommer zur Normalität zurückkehren können.”

KULTUR

Ab 10. Juni stehen weitere Lockerungen an: Die Höchstbesucherzahl von 1.500 indoor und 3.000 outdoor bleibt, allerdings dürfen nun 75 Prozent der Sitzplätze belegt werden. Auch die auf 24 Uhr nach hinten verlegte Sperrstunde dürfte Kultur-Betreiber freuen.

Musikproben im Amateurbereich sind nun - wie bei professionellen Gruppen - unter der 3-G-Regeln möglich, es müssen hier keine Abstands- oder Quadratmeterregeln eingehalten werden. Für Museen gilt eine neue Quadratmeterregel, pro Gast sind künftig nur noch zehn Quadratmeter (statt 20) vorgeschrieben. Ab 1. Juli fällt sie ganz.

1. Juli

Einen großen Lockerungsschritt gibt es am 1. Juli: Für Veranstaltungen gibt es keine Obergrenzen mehr, ab 100 Personen herrscht jedoch eine Anzeigepflicht, ab 500 Personen eine Bewilligungspflicht, es gelten lediglich die 3-G-Regeln. Auch Open-Air Konzerte mit Stehplätzen können wieder stattfinden.

Auch die Maskenpflicht fällt in Innenräumen, was Theaterbesuche wesentlich erfreulicher machen wird. “Großereignisse” sind laut Tourismus-Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) ab 1. Juli wieder möglich.

SPORT

Ab dem 1. Juli fallen in Österreichs Profisport die Zuschauergrenzen. “Ab dort gibt es keine Beschränkungen mehr außer den Status getestet, geimpft und genesen nachzuweisen. Das heißt, wir haben volle Auslastung der Sitzplätze - indoor wie outdoor”, verkündete Sportminister Werner Kogler (Grüne) am Freitag. “Es geht in die Richtung eines schönen und guten Sommers.”

Aufatmen darf vorerst vor allem die Fußball-Bundesliga, deren Vereine erstmals seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie hierzulande im März 2020 ihre Stadien wieder voll auslasten werden dürfen.

Der erste von zwei auf dem Red Bull Ring geplanten Formel-1-Grands-Prix findet am 27. Juni und damit wenige Tage vor dem geplanten Inkrafttreten der neuen Regelungen statt. “Wir werden hier eine Lösung finden. Das ist ein sehr wichtiges, auch für Österreich prestigeträchtiges Event”, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Das zweite Rennen im steirischen Murtal ist am 4. Juli geplant.

Auch die Einreise-Regelungen werden gelockert, was große Erleichterungen im Kulturbereich mit sich bringt. Auch die Maskenpflicht fällt in Innenräumen, was Theaterbesuche wesentlich erfreulicher machen wird. “Großereignisse” sind laut Tourismus-Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) ab 1. Juli wieder möglich. In diesem Zusammenhang verwies sie auch auf den “Schutzschirm” für Veranstalter.

Erleichtert zeigt sich Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) angesichts der Öffnungsschritte im Bereich Kunst und Kultur. “Die Kunst- und Kulturbranche hat stark unter dieser Pandemie gelitten, sie hat sich aber auch resilient und kreativ im Umgang mit der Krise gezeigt”, so die Staatssekretärin in einer Aussendung. Bezüglich der großen Sommerfestivals sieht Mayer nun “eine Planungsperspektive”.

Quelle: vol.at

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