Mit Testangebot CoV fürs Pfingstwochenende bestens vorbereitet

layout_set_logo8.pngLandesrat Gantner: Testangebot gilt auch für Urlaubsgäste

Bregenz (VLK) – Die Öffnungsschritte in Hotellerie, Gastronomie, Sport, Kultur und Freizeitangeboten lassen erwarten, dass zum anstehenden Pfingstwochende erstmals nach langer Zeit auch zahlreiche Urlaubsgäste aus dem Ausland nach Vorarlberg kommen werden. Landesrat Christian Gantner freut sich, wenn der Tourismus wieder einen ersten Aufschwung erfährt, verweist aber zugleich auf die für Reisen und Eintritte geltende Testpflicht. „Wir sind in Vorarlberg bestens vorbereitet. In den 96 Gemeinden unseres Landes stehen insgesamt 145 Testmöglichkeiten zur Verfügung, die auch von den Gästen gratis genutzt werden können. Außerdem wurden schon letzte Woche über die Gemeinden kostenlose Selbsttests an die Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe verteilt“, so Gantner.

Gäste müssen aufgrund der geltenden Einreisebestimmungen selbstverständlich schon bei der Einreise geimpft, genesen oder getestet sein und die Pre-Travel-Registrierung durchgeführt haben. Wenn sie dann während des Aufenthalts einen Test brauchen, können sie entweder einen registrierten Selbsttest – dieser gilt mittlerweile auch für alle Bereiche, wie Gastronomie und auch körpernahe Dienstleistungen - machen oder eine Teststraße aufsuchen. Am Freitag (21. Mai) haben in Vorarlberg 70 Teststationen offen, am darauffolgenden Samstag 29, am Sonntag 14 und am Pfingstmontag (Feiertag) 35. (Die Liste mit Standorten und Öffnungszeiten siehe im Anhang)

Zusätzlich zu den Teststationen bieten auch Apotheken und Apothekenpartner Testungen an. Eine Gratis-Testung ist hier aber nur mit einer gültigen österreichischen E-Card möglich.

Für die Rückreise nach Deutschland gilt wieder „entweder geimpft, genesen oder getestet“:
Geimpfte Personen müssen einen Impfnachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in Papier- oder digitaler Form vorlegen. Die Corona-Impfung muss mit einem auf der Webseite vom Paul-Ehrlich-Institut angeführten Impfstoff erfolgt und seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung (Zweitimpfung mit Ausnahme eines Impfstoffs, der nur eine Impfung benötigt) mindestens 14 Tage vergangen sein.

Genesene Personen müssen einen Genesungsausweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in Papier- oder digitaler Form vorlegen, die zugrundeliegende Testung muss durch eine Labordiagnostik mittels PCR, PoC-PCR oder weiteren Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik erfolgt sein und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegen.

Getestete Personen müssen einen negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest nachweisen. Das Testergebnis oder das ärztliche Zeugnis müssen in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorliegen. Der durchgeführte Test muss die genannten Anforderungen (Kriterien nach Robert Koch Institut) erfüllen. Wenn dieser Test beim Zeitpunkt der Ausreise nicht vorgewiesen werden kann, muss er innerhalb von 48 Stunden nachgereicht werden. Ein Test kann somit auch im Heimatland erfolgen.

Wer keinen dieser Nachweise hat, muss nach der Rückreise nach Deutschland am Zielort eine zehntägige häusliche Quarantäne antreten.

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