Bödele-Ausflug nur mit negativem Testergebnis

Landesrat Gantner erinnert an bestehende Testverpflichtung bei Ausreise aus dem Bregenzerwald.

Wer das angekündigte schöne Wetter am Wochenende für einen Ausflug nützen möchte, sollte dabei nicht die geltende Ausreisebeschränkung aus dem Bregenzerwald übersehen. Sicherheitslandesrat Christian Gantner erinnert insbesondere daran, dass das Wandergebiet am Bödele und Hochälpele zur Gemeinde Schwarzenberg und damit zum Bregenzerwald gehört. „Das heißt, für die Rückfahrt in Richtung Dornbirn ist es erforderlich, am Kontrollpunkt ein negatives Testergebnis vorzuweisen“, so Gantner.

Gültig sind dabei:

  • ein negativer Antigentest einer befugten Stelle (durch med. Personal abgenommen bzw. Selbsttests unter Aufsicht), der nicht älter als 48 Stunden ist,
  • oder ein negativer PCR-Test, der vor maximal 72 Stunden abgenommen wurde.
  • zugelassen sind auch im Landessystem registrierte Selbsttests (sogenannte „Wohnzimmertests“), die nicht älter als 24 Stunden sind.

Ausnahmen von der Testpflicht

Ausnahmen von der Testpflicht bestehen für bestimmte Personengruppen sowie wenn ein positiver Antikörpernachweis (Korrelation mit einem Neutralisationstest durch Labor bestätigt und nicht älter als drei Monate) bzw. ein Absonderungsbescheid, der nicht älter als sechs Monate ist, vorgelegt werden können. Einfache Wohnzimmertests, die nicht im Landessystem registriert sind, reichen als Bestätigung nicht aus.

Die Testpflicht gilt vorerst bis Dienstag. Die L48, Bödelestraße, ist eine jener Verkehrsverbindungen, an denen die Ausreise rund um die Uhr kontrolliert wird.

Testanmeldung

Wer das freiwillige und kostenlose Testangebot nutzen will, kann sich weiterhin unter www.vorarlberg.at/vorarlbergtestet einen Testtermin buchen. Alternativ steht auch die kostenfreie Hotline-Nummer 0800/201-360 für eine Anmeldung bereit.

(vlk)

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