Baldauf zu fünf Monaten bedingt verurteilt

Ex-Skilangläufer Dominik Baldauf ist bei einem neuerlichen Prozess am Landesgericht Innsbruck wegen schweren Betrugs in Zusammenhang mit Doping zu fünf Monaten bedingter Haft sowie einer Geldstrafe von 480 Euro verurteilt worden.

Die beiden ehemaligen Skilangläufer Max Hauke und Dominik Baldauf
sind am Freitag bei einem neuerlichen Prozess am Landesgericht
Innsbruck wegen schweren Betrugs in Zusammenhang mit Doping zu jeweils
fünf Monaten bedingter Haft sowie einer Geldstrafe von 480 Euro
verurteilt worden. Beide legten nun ein vollumfängliches Geständnis ab,
bei der ersten Verhandlung war es nur ein teilweises Geständnis.

Die
Verteidigung wollte eine Strafminderung erreichen, nachdem der Oberste
Gerichtshof (OGH) zwei Anklagepunkte aufgehoben hatte. Es ging dabei um
zwei Rennen, die die ehemaligen ÖSV-Athleten in Deutschland und Finnland
gelaufen sind. Dort gelten bei Doping nämlich andere rechtliche Rahmen
als in Österreich. Der Staatsanwalt räumte ein, dass die betroffenen
Anklagepunkte nun ausscheiden würden. Dennoch veränderte der
Schöffensenat die Urteilshöhen nicht, da sie bei der ersten Verhandlung
nach dessen Ansicht “zu milde gefasst” wurden, führte der Richter in den
Urteilsbegründungen aus. Sowohl Verteidiger als auch Staatsanwalt
meldeten Rechtsmittelverzicht an, die Urteile waren somit rechtskräftig.

“Reumütiges und vollumfängliches” Geständnis

Hauke und Baldauf
legten bei den Verhandlungen ein “reumütiges und vollumfängliches”
Geständnis ab. “Ich bekenne mich schuldig. Es tut mir extrem leid”,
sagte Hauke und entschuldigte sich beim “Sportland Österreich”, dem ÖSV,
seinen Mitbewerbern, Förderern und Geschädigten. Sein Verteidiger
meinte im Vorfeld, dass eine Minderung der Strafe wichtig wäre, da diese
dann nicht mehr im Strafregister aufscheinen würde. Der Steirer sei
durch die Dauer des Verfahrens “extrem belastet”, es gehe ihm “an die
Nieren”.

Auch der Vorarlberger Baldauf entschuldigte sich, unter anderem bei den Nachwuchssportlern. “Ich stehe gerade für das, was ich gemacht habe”, sagte er. Es sei ihm und Hauke erst im Nachhinein bewusst geworden, dass sie den jungen Sportlern “Steine in den Weg” gelegt haben. Es sei nach dem Doping-Skandal nicht klar gewesen, wie es mit dem Langlauf weitergehen werde.

Milderungsgründe reichen nicht für Diversion

Der
Staatsanwalt meinte bei Hauke zwar, dass die zwei wichtigsten
Milderungsgründe – ein Geständnis und die Unbescholtenheit Haukes –
vorliegen würden. Deshalb könne die Strafe im “unteren Bereich”
angesetzt werden. Eine Diversion, wie vom Verteidiger angeregt, kam aus
Sicht des Richters aber “aufgrund der Schwere der Tat” nicht infrage.

Der Richter führte bei Hauke und Baldauf
dieselben Strafzumessungsgründe an. Mildernd wertete der Senat die
positiven Lebenswandel, die Folgen für die Angeklagten wie den
Jobverlust oder die Beiträge zur Wahrheitsfindung. Bei Hauke führte der
Richter zudem das Video der Razzia ins Treffen, das ihn beim Dopen
zeigt. “Das Video vom Vorfall war in der Welt”, stellte er fest.
Erschwerend kam allerdings die Länge der Tatzeiträume hinzu und dass es
mehrere Geschädigte gab.

Bei der Ski-WM in Seefeld erwischt

Baldauf war im Jänner 2020 und Hauke im Oktober 2019 in Innsbruck verurteilt worden. Beide hatten zugegeben, sowohl Wachstumshormone genommen als auch Blutdoping betrieben zu haben. Die beiden ehemaligen Langläufer waren den Behörden im Zuge der Operation Aderlass bei der Nordischen Ski-WM in Seefeld im Februar 2019 ins Netz gegangen. Deutsche und österreichische Behörden ließen bei Razzien in Erfurt und Tirol einen internationalen Dopingring rund um den deutschen Sportmediziner Mark S. auffliegen.

(APA)

Bewerte diesen Artikel

  •  
  • (1)
  •  
  • (4)

Kommentar verfassen

* markierte Felder sind Pflichtfelder.