CoV-Massnahmen: Rund 200 Demonstranten in Egg - Einige Anzeigen wegen Verstößen gegen Vorschriften

demo1.jpgMitorganisator Armin Elbs aus Bregenz erwartete 500 Personen zur Demonstration gegen die Covid-Massnahmen im Bregenzerwald. Dafür wurde kräftig die Werbetrommel gerührt.

Verschiedene Schreiben wurden verteilt, zudem befand sich im Briefkasten vieler Haushalte vom Vorder- bis Hinterwald ein Informationsflyer.

Schließlich nahmen rund 200 Menschen an der Veranstaltung teil.

Nach Angaben der Organisatoren sind deren Hauptthemen Grundrechte, sozialer und wirtschaftlicher Kollaps und die Sorge um eine Zwangsimpfung (weitere Themen im Detail siehe Schreiben und Flyer im Anhang unten).

Laut Polizei wurden einige Anzeigen wegen Nichteinhaltung der Maskenpflicht und des Sicherheitsabstands ausgesprochen. Die Demonstration an sich lief aber friedlich ab.

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Bilder: facebook/HT

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Kommentare zu diesem Artikel

  • Meinungsfreiheit gut und soll auch sein, aber hinter einem Plakat beim “MARSCH - auch ein wenig negativ behaftet” Polizei als Söldner tituliert herzulaufen finde ich ein starkes Stück und einfach dumm. Für die Demonstanten die anscheinend nicht wissen wer als Söldner bezeichnet wird hier Auszug wikipedia:

    Ein Söldner ist eine gegen Bezahlung (Sold) angeworbene, zumeist zeitlich befristet dienende und durch Vertrag gebundene kämpfende Person. Das Söldnerwesen war bereits in der Antike sehr verbreitet. Es prägte vom Mittelalter bis zur Französischen Revolution das europäische Militärwesen.

    Ein Verband von Söldnern wird als Söldnerheer (auch Legion) bezeichnet.[1]

    Söldner wurden mit der Einführung stehender Heere und der allgemeinen Wehrpflicht seltener. Im 20. Jahrhundert kämpften Söldner u. a. in den Kriegen und Bürgerkriegen in Afrika, Asien und auf dem Balkan, oft im Rahmen privater Sicherheits- und Militärunternehmen.

    Eine Legaldefinition des Söldners findet sich in Artikel 47 des ersten Zusatzprotokolls von 1977 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte, den Genfer Konventionen:[2]

    Als Söldner gilt,

    a. wer im Inland oder Ausland zu dem besonderen Zweck angeworben ist, in einem bewaffneten Konflikt zu kämpfen,

    b. wer tatsächlich unmittelbar an Feindseligkeiten teilnimmt,

    c. wer an Feindseligkeiten vor allem aus Streben nach persönlichem Gewinn teilnimmt und wer von oder im Namen einer am Konflikt beteiligten Partei tatsächlich die Zusage einer materiellen Vergütung erhalten hat, die wesentlich höher ist als die den Kombattanten der Streitkräfte dieser Partei in vergleichbarem Rang und mit ähnlichen Aufgaben zugesagte oder gezahlte Vergütung,

    d. wer weder Staatsangehöriger einer am Konflikt beteiligten Partei ist noch in einem von einer am Konflikt beteiligten Partei kontrollierten Gebiet ansässig ist,

    e. wer nicht Angehöriger der Streitkräfte einer am Konflikt beteiligten Partei ist und

    f. wer nicht von einem nicht am Konflikt beteiligten Staat in amtlichem Auftrag als Angehöriger seiner Streitkräfte entsandt worden ist.

    In Art. 1 Abs. 1 der Konvention zur Eliminierung des Söldnerwesens in Afrika findet sich eine nahezu identische Definition. Diese Konvention hat aber nur regionale Bedeutung.

    Neben dieser juristischen Definition werden umgangssprachlich alle Personen als Söldner bezeichnet, deren Hauptmotivation für die Teilnahme an einem bewaffneten Konflikt das Streben nach persönlichem Gewinn ist, unabhängig von ihrem tatsächlichen rechtlichen Status. Ein Anführer, der eine Gruppe von Söldnern persönlich befehligt und eigene Pläne zu seinem Nutzen verfolgen kann, kann als Söldnerführer bezeichnet werden.
    Söldner und das Kriegsvölkerrecht

    Söldner werden nach dem Kriegsvölkerrecht nicht als Kombattanten betrachtet und haben daher nicht den Anspruch auf den Status des Kriegsgefangenen (vgl. Art. 47 Abs. 1 I. Zusatzprotokoll). Gefangene Söldner sind dem Kriegsrecht nach daher als gewöhnliche Zivilisten zu behandeln, die illegalerweise an einem bewaffneten Konflikt teilgenommen haben. Sie können für die Teilnahme am bewaffneten Konflikt nach nationalem Recht oft schwer bestraft werden.

    In vielen Ländern, wie zum Beispiel Österreich und in der Schweiz, ist es für Staatsangehörige gesetzlich verboten, für ein anderes Land Kriegsdienst zu leisten. So stellt auch der Dienst in der französischen Fremdenlegion – deren Angehörige allerdings genaugenommen keine Söldner, sondern reguläre Angehörige der französischen Streitkräfte sind – für Österreicher und Schweizer nach dem Gesetz eine Straftat dar. Viele Österreicher, die nach ihrem Söldnerdienst in den Jugoslawienkriegen der 1990er Jahre wieder in die Heimat kamen, fanden sich vor dem Strafgericht wieder und wurden teilweise zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Zusätzlich kann einem Österreicher, der für ein anderes Land Kriegsdienst leistet, die österreichische Staatsbürgerschaft unwiderruflich entzogen werden. Ein Schweizer, der in fremden Militärdienst eintritt, kann wegen Landesverrat angeklagt werden und muss mit mindestens 20 Jahren Haft rechnen.

    In Deutschland ist es strafbar, deutsche Staatsangehörige „zugunsten einer ausländischen Macht“ „zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung“ anzuwerben (§ 109h StGB). Ferner riskiert ein Deutscher den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn er in einen bewaffneten Verband eines Staates eintritt, dessen Staatsangehörigkeit er ebenfalls besitzt (§ 28 StAG).

    Nach dem Recht der USA (Neutrality Act) riskiert ein US-Bürger, der sich in einem fremden Land zum Militärdienst zur Verfügung stellt, den Verlust der Staatsbürgerschaft. Eine Ausnahme bilden israelisch-amerikanische Bürger mit doppelter Staatsbürgerschaft, die im israelischen Militär dienen. Viele Länder haben ähnliche Gesetze, deshalb riskiert ein Söldner meist den Verlust seiner Heimat-Staatsbürgerschaft und kann zu einer staatenlosen Person werden.

    Der gesetzliche Status von zivilen Arbeitern, besonders Logistik-Kräften und Technikern, die bei militärischen Einheiten dienen, ist unklar. Ein Standpunkt ist, dass sie funktional Söldner sind, da sie bei militärischen Operationen helfen, obwohl sie nicht selbst Waffen auf den Feind abfeuern. Dies ist kein hypothetisches Problem. Beispielsweise befinden sich in der United States Navy auf jedem Flugzeugträger zwischen 50 und 100 Zivilisten, die dort als Techniker, Vertreter der Hersteller usw. arbeiten.
    Internationale Konvention gegen die Rekrutierung, den Einsatz, die Finanzierung und die Ausbildung von Söldnern

    Darüber hinaus wurde bei der Plenarsitzung der Vereinten Nationen am 4. Dezember 1989 die Internationale Konvention gegen die Rekrutierung, den Einsatz, die Finanzierung und die Ausbildung von Söldnern verabschiedet, die aber nur durch wenige Länder ratifiziert worden ist.[3]