Einkaufen mit Babyelefant und FFP2-Maske: So kommen Vorarlberger damit klar


Ab heute sind FFP2-Maske und 2-Meter-Abstand Pflicht. Doch was denken Vorarlberger darüber? VOL.AT hat sich beim Kaufhaus KDW in Egg umgehört.

Ab heute sind FFP2-Maske und 2-Meter-Abstand Pflicht. Doch was denken Vorarlberger darüber? VOL.AT hat sich beim Kaufhaus KDW in Egg umgehört.

Seit Montag gelten in Österreich die neuen Covid-Bestimmungen. Dazu zählen auch die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske und der auf zwei Meter vergrößerte Mindestabstand.

Die FFP2-Maske muss etwa beim Einkaufen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln, aber auch bei Behördengängen getragen werden. Einige Supermärkte bieten derzeit noch Gratis-FFP2-Masken für alle an. Doch was sagen Vorarlberger zu den neuen Bestimmungen? Und: Wie kommen sie damit klar? VOL.AT hat sich beim KDW in Egg dazu umgehört.

Einkaufen mit Babyelefant

Zumindest in Egg scheinen sich die neuen Maßnahmen bei Sutterlüty und DM gut umsetzen zu lassen. Beim VOL.AT-Lokalaugenschein hatte der Großteil der Einkaufenden bereits selbst eine FFP2-Maske mit dabei. Die Mehrheit der Befragten gab gegenüber VOL.AT an, die Maske als durchaus sinnvoll zu erachten. Man habe sich bereits an das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gewöhnt, die FFP2-Maske störe auch beim Einkaufen kaum.

Nur eine der Umfrageteilnehmerinnen gab an, die ständige nMaßnahmen-Änderungen würden aus ihrer Sicht nichts bringen. Die Maske störe sie zudem beim Atmen. Was die Maskenpflicht angeht, sind die Meinungen also durchaus noch gespalten. Der auf zwei Meter vergrößerte “Babyelefant” lasse sich gut einhalten – auch beim Einkaufen, so die Umfrageteilnehmer.

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Diese Masken sind nicht zugelassen

Seit heute, Montag, ist in einigen Bereichen – wie etwa den Öffis und Lebensmittelgeschäften – das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben. Ebenfalls im Umlauf befindlichen KN95-Masken, die zwar einen ähnlichen Schutz bieten können, sind nicht zugelassen. Der Grund dafür ist, dass es bei diesen Masken keine europäische Qualitätskontrolle gibt.

Die Kennzeichnung KN95 ist laut einer Information des Gesundheitsministeriums ein Hinweis darauf, dass die Maske voraussichtlich einer nicht europäischen Norm für persönliche Schutzausrüstung entspricht. “Wenn sie dieser Norm wirklich entsprechen, dann dürften diese Masken ähnlich gut sein, wie die europäischen FFP2-Masken. Da sie jedoch keiner europäischen Norm unterliegen, gibt es dazu auch keine europäische Qualitätskontrolle. Sie sind also möglicherweise nicht getestet und sind daher rechtlich als ‘simpler’ Mund-Nasen-Schutz zu beurteilen”, hieß es seitens des Ressorts.

Doch auch innerhalb der FFP2-Masken, die bis zu 94
Prozent der Partikel in der Luft filtern, muss man unterscheiden. Um
auch das Umfeld zu schützen, sind nur Masken ohne Ausatemventil erlaubt.
Diese müssen sowohl bei Besuchen in Alters- und Pflegeheimen als auch
beim Betreten von allen geöffneten Geschäften und den Öffis getragen
werden.

Das Gesundheitsministerium empfiehlt Konsumenten beim
Erwerb der FFP2-Masken, einige Merkmale zu berücksichtigen. So muss auf
dem Produkt das CE-Zeichen mit der vierstelligen Kenn-Nummer der
Zertifizierungsstelle, die FFP Schutzstufe, die EN-Norm, der
Herstellername und die Artikelnummer ersichtlich sein.

Alle News zur Corona-Pandemie auf VOL.AT.

(Red.)

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