Covid-19 Schutzmaßnahmen: "Heimbetreiber sind für Umsetzung verantwortlich"

Nachdem der Heimleiter des Altenheims in Sulzberg auf Grund von missachteten Covid-Regeln suspendiert wurde, stellt sich die Frage, wer für die Einhaltung dieser Regeln verantwortlich ist. Landesrätin Katharina Wiesflecker ortet diese bei den Betreibern und nicht in ihrem Ressort.

“Für die Einhaltung der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung in der geltenden Fassung ist die jeweilige Gesundheitsbehörde zuständig. Die Fachabteilung im Amt der Vorarlberger Landesregierung stellt sicher, dass die Einrichtungen der stationären Pflege ausreichend Antigen-Testungen zur Verfügung haben. Die einzelnen Heimbetreiber sind für die Umsetzung der Covid-19-Schutzmaßanhmen verantwortlich”, erklärt Landesrätin Katharina Wiesflecker auf VOL.AT-Anfrage hin.

Doch wie viele Mitarbeiter lassen sich in den Heimen vorschriftsmäßig testen? “Gemäß der Rückmeldungen ist eine sehr hohe Bereitschaft der Mitarbeitenden in den Pflegeheimen vorhanden, die zweimal wöchentlichen Antigen-Testungen einzuhalten.” Ganz genau weiß man es im zuständingen Sozialressort offensichtlich aber nicht. Laut Wiesflecker arbeite man aktuell aber an einer differenzierten Auswertung der Antigen-Testungen.

“Gesamtzahl der Sterbefälle mit Covid beträgt 40 Prozent”

Trotz allem gibt es aber nach wie vor Todesfälle in Zusammenhang mit Covid-19 in Vorarlberger Heimen. “Die Bewohnenden in Pflegeheimen zählen aufgrund des hohen Alters und des sogenannten multimorbiden Krankheitsbildes zur Hochrisikogruppe im Rahmen der Covid-19-Pandemie. Der Anteil der Sterbefälle in den Pflegeheimen im Vergleich zu Gesamtanzahl der Sterbefälle in Verbindung mit Covid-19 beträgt in Vorarlberg 40 Prozent”, so LR Wiesflecker.

“Impfung basiert auf Freiwilligkeit”

Doch was passiert nun mit Mitarbeitern in Pflege- oder Altersheimen, die sich nicht testen lassen wollen oder auch in weiterer Folge sich nicht impfen lassen? “Wie bereits erwähnt, ist für die Umsetzung der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung der jeweilige Heimbetreiber zuständig. Sofern Mitarbeitende die zweimal wöchentliche Antigen-Testung vor Arbeitsantritt verweigern, sind vom Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen, sprich arbeitsrechtlichen Konsequenzen und Verstöße der Schutzmaßnahmenverordnung, zu setzen. Die Covid-19 Impfung basiert auf Freiwilligkeit”, sagt LR Katharina Wiesflecker abschließend.

>> Alle Informationen zu Covid-19 auf VOL.AT <<

(VOL.AT)

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