Zusammenarbeit von Musikschulen und Volksschulen

Landesstatthalterin Schöbi-Fink freut sich über immer mehr Kooperationen zwischen Volksschulen und Musikschulen

Bregenz (VLK) – Die Förderung des Landes Vorarlberg für Kooperationen zwischen Volksschulen und Musikschulen im Bereich Singen und Elementares Musizieren erweist sich auch in ihrem dritten Jahr als Erfolgsmodell. „Der Anreiz wirkt. Immer mehr Schulen zeigen Interesse und gehen eine Zusammenarbeit ein. Von dieser Bereicherung des humanistischen Bildungsangebotes profitieren letztlich die Kinder“, freut sich Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink. Seit der Einführung der Förderung im Schuljahr 2018/19 hat sich die Zahl der im Rahmen solcher Kooperationen unterrichteten Volksschülerinnen und Volksschüler fast verdoppelt.

Im laufenden Schuljahr 2020/21 pflegen schon 192 1. und 2. Klassen an 51 Volksschulen eine Zusammenarbeit mit einer von zwölf der 18 Vorarlberger Musikschulen. Die teilnehmenden Schulklassen zählen zusammen 3.453 Schülerinnen und Schüler – zum Vergleich: Im Schuljahr 2018/19 waren es 1.930. Dementsprechend ist auch die Summe der Förderbeiträge des Landes gestiegen. Diese betrug 2018/19 knapp 59.000 Euro, in diesem Schuljahr sind es schon 117.700 Euro.

„Die Investition lohnt sich. Die immer breitere Zusammenarbeit von Musikschulen und Volksschulen ermöglicht Kindern und Jugendlichen aus weiten Kreisen der Gesellschaft einen schwellenlosen Zugang zu einer hochwertigen musikalischen Grundausbildung“, betont Landesstatthalterin Schöbi-Fink. Das engagierte Miteinander von Volksschul- und Musikschullehrerinnen und -lehrern im Unterricht sei zudem ein spürbarer Qualitätsgewinn. „Positive Auswirkungen auf Lernbereitschaft und Sozialverhalten sowie auf den Spracherwerb von Schülerinnen und Schülern – all das spricht für die weitere Stärkung und den Ausbau von kooperativen Unterrichtsmodellen im Rahmen ganztägiger Schulformen“, so Schöbi-Fink.

Durch die Förderung entfällt der Elternanteil an den Unterrichtskosten. Üblicherweise finanziert sich ein Unterricht über eine Drittelung der Kosten auf Land, Gemeinden und Elternanteil/Schulgeld. Bei den geförderten Kooperationen übernimmt das Land zwei Drittel, die Gemeinde das restliche Drittel.

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