Heizkostenzuschuss: Anträge können ab 12. Oktober beantragt werden

LH Wallner und LR Wiesflecker: Spürbare Entlastung für einkommensschwache Haushalte

Bregenz (VLK) – Auch im kommenden Winter unterstützt das Land Vorarlberg Haushalte mit geringem Einkommen mit einem Heizkostenzuschuss von 270 Euro. Der Antrag kann ab Montag, den 12. Oktober 2020 beantragt werden, informiert die zuständige Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker. „Unser Ziel ist es, hilfsbedürftige Menschen in der Winterzeit spürbar zu entlasten“ betont Landeshauptmann Wallner.

In der Heizperiode 2019/2020 wurde 11.762 Personen bzw. Haushalte, ein Heizkostenzuschuss in Höhe von drei Millionen Euro gewährt. Wiesflecker betont in diesem Zusammenhang, dass der Zuschuss eine sinnvolle ergänzende Sozialleistung darstelle, mit welcher vor allem älteren Menschen mit einer niedrigen Pension, Wohnbeihilfe und Mindestsicherungsbeziehenden unter die Arme gegriffen wird. Wallner ergänzt dazu: „Es ist wichtig, dass die betroffenen Personen die Unterstützung weiterhin auf unbürokratische Weise erhalten“.

Wie in den Jahren zuvor, kann der Heizkostenzuschuss in dem jeweiligen Wohnsitzgemeindeamt beantragt werden. Die Gemeinden erhalten die Auslagen vom Land rückvergütet.

Von der Möglichkeit einen Zuschuss zu erhalten sind Personen, die in Wohngemeinschaften, Heimen oder ähnlichen Einrichtungen der freien Wohlfahrtsträger beheimatet sind, ausgenommen. Bei privaten Wohngemeinschaften gilt, dass der Heizkostenzuschuss nur einmal ausbezahlt wird, allerdings ist es möglich diesen auf die Mitglieder der Wohngemeinschaft aufzuteilen.

Eckdaten zum Vorarlberger Heizkostenzuschuss 2020/21:
Zuschusshöhe: 270 Euro
Antragsfrist: Montag, 12. Oktober 2020 bis Freitag, 19. Februar 2021
Einkommensgrenze (monatlich netto):
- alleinlebende Personen: 1.237 Euro
- zwei Erwachsene: 1.895 Euro
- Alleinerziehende mit einem Kind: 1.515 Euro
- für jede weitere im Haushalt lebende Person zusätzlich 215 Euro

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