Zuschauerregelung im Amateurfußball

Interessante Aussendung des VFV:

Entgegen der ursprünglichen Aussendung des ÖFB bzgl. der erlaubten Zuschauerzahlen im Amateurfußball, müssen wir Euch mitteilen, dass ein „Mischbetrieb“ von Stehplätzen und zugewiesenen Sitzplätzen lt. Information unserer örtlichen Behörden, die sich auf eine Stellungnahme der Bundesregierung stützen, aktuell nicht möglich ist. Dies wurde uns erst vor kurzem mitgeteilt.

Das heißt, dass ab 1.8.2020 bei Veranstaltungen (Spielen) mit über 200 Zuschauern ausschließlich zugewiesene, gekennzeichnete Sitzplätze (max. 750)  und somit kein „Mischbetrieb“ zwischen Steh- und Sitzplätzen erlaubt ist. Die Erhöhung diese max. zulässigen Zuschauerzahl auf max. 1.250 Zuschauer (wiederum nur zugewiesene, gekennzeichnete Sitzplätze) bedarf einer Bewilligung der örtlich zuständigen BH.

Wir bitten um Euer Verständnis in dieser Sache und danken allen, die in den letzten Wochen und Monaten in Ihrem Verein hart dafür arbeiten, dass ein Neustart im Amateurfußball, trotz schwierigen Bedingungen möglich ist. Es bedarf aber auch weiterhin der Einhaltung und konsequenten Umsetzung der behördlichen Auflagen, um unseren geliebten Fußballsport in den Vereinen weiter umsetzen zu können.

Der ÖFB bemüht sich in dieser Sache aber weiterhin um eine Verbesserung der Situation und wir informieren Euch umgehend, sobald sich etwas ändern sollte.

Die Elite-Liga Vereine mit Heimrecht am kommenden Wochenende sind bereits über die geänderte Situation informiert.

Wir wünschen Euch einen gelungenen Restart und alles Gute für die kommenden Spiele und stehen Euch für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.

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Kommentare zu diesem Artikel

  • @Fan, und genau das ist nicht egal ob man sitzt oder steht! Schlussendlich kann es durchaus vorkommen das kontrolliert wird und sollte dies der Fall sein sind die Vereine bzw. Vereinsverwantwortlichen die Leidtragenden!

  • Auch noch Wissenswert Auswechslungsregel neu:

    Nachstehende wichtige Änderungen wurden vom ÖFB Präsidium beschlossen und in den ÖFB-Meisterschaftsbestimmungen ergänzt:§ 27 Ersatzspieler(1) Es dürfen bis zu drei Spieler proSpiel ausgewechselt werden.(2) Abweichend zu Abs. 1 dürfen im Spieljahr 2020/21 pro Spiel bis zu fünf Spielerin der regulären Spielzeit ausgewechselt werden, wobei jedem Verein maximal drei Auswechselgelegenheiten zur Verfügung stehen.

    Bei gleichzeitiger Vornahme einer Auswechslung durch beide Vereine gilt dies als jeweils eine Auswechslungsgelegenheit pro Verein. Für den Fall einer Verlängerung steht den Vereinen eine zusätzliche Auswechslungsgelegenheit zu. Zudem gilt, dass ein nicht ausgeschöpftes Kontingent an Auswechslungen und Auswechslungsgelegenheiten während der regulären Spielzeit auf die Verlängerung übertragen wird. Neben den Auswechslungsgelegenheiten während der Spielzeit in der regulären Spielzeit bzw. während der Verlängerung, stehen zur Ausschöpfung des Auswechselkontingents jedenfalls die Halbzeitpause sowie im Falle einer Verlängerung die Pause zwischen der regulären Spielzeit und der Verlängerung sowie die Halbzeitpause der Verlängerung zur Verfügung.

    Die aktuellen Bestimmungen finden Sie unter:https://www.vfv.at/Der-Verband/Bestimmungen-Satzungen-Richtlinien.

  • Ist das sinnvoll? Egal, würde halt Sitzgarnituren aufstellen und dann Plätze zuweisen. Ob jemand dann steht oder sitzt kann sowieso nicht kontrolliert werden.

    Außerdem haben eh nur eine Handvoll EL und VL-Ligisten über 200 Zuschauer.