Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen: Gemeinden legen Wählerverzeichnisse auf

Einsicht- und Berichtigungsmöglichkeit von Montag, 20. bis Mittwoch, 29. Juli 2020

Bregenz (VLK) – Die Wählerverzeichnisse für die Gemeindewahlen liegen ab heute bis einschließlich Mittwoch, 29. Juli 2020 in den Gemeindeämtern zur öffentlichen Einsicht auf. Innerhalb dieser Frist besteht die Möglichkeit, Wählerverzeichnisse einzusehen und Berichtigungsanträge zu stellen.

Innerhalb der Einsichtsfrist kann jede/r Einwohner/in der Gemeinde, welche/r in der Wählerkartei eingetragen ist oder für sich das Wahlrecht in Anspruch nimmt, zum Wählerverzeichnis wegen Aufnahme vermeintlich Nichtwahlberechtigter oder wegen Nichtaufnahme vermeintlich Wahlberechtigter schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde einen Berichtigungsantrag stellen.

Wahlberechtigte Personen
Wahlberechtigt bei den Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen am 13. September 2020 sind alle österreichischen Staatsbürger:innen und nichtösterreichischen Unionsbürger:innen, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, ihren Hauptwohnsitz am 29. Juni 2020 in einer Vorarlberger Gemeinde hatten sowie vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

Spätestens Mitte August werden die Wählerverzeichnisse abgeschlossen, dann stehen die endgültigen Zahlen der Wahlberechtigten für die Gemeindewahlen am 13. September 2020 fest.

Weitere Informationen
Für nähere Auskünfte zu den Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen kann das zuständige Wohnsitzgemeindeamt oder die Wahlhotline des Landes 05574/511-21880 kontaktiert werden. Fragen zur Wahl werden auch per E-Mail unter inneres@vorarlberg.at entgegengenommen. Weitere Informationen sind unter www.vorarlberg.at abrufbar.

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