Kunstschaffende aller Sparten: NEUE FÖRDERSCHIENE

Das Land Vorarlberg möchte gemeinsam mit der Plattform Kultur und Tourismus das kulturelle Leben in Vorarlberg beleben. Die neue Förderschiene soll Kulturschaffenden, welche Corona-bedingt viele Absagen und Einkommensverluste in Kauf nehmen mussten, unterstützen. Die Förderung läuft über die Gemeinde, ist zweckgebunden für Honorare an Vorarlberger Kunstschaffende aller Sparten und beträgt 1.000 Euro pro Veranstaltung. „Veranstaltungseintritte sollen ebenso direkt an die engagierten Vorarlberger Künstlerinnen und Künstler fließen“, so die Kulturreferentin. Mit der Plattform Kultur und Tourismus werden sowohl Kulturschaffende, der Tourismus und die Destinationsvertretungen als auch die Gemeinden als mögliche Veranstalter erreicht.

Egal ob Musik, Schauspiel, Lesung, Ausstellung: Einzelne Kunstschaffende können im Sinne einer diversen Fördermittelverteilung maximal dreimal berücksichtigt werden. Damit auf diesem Weg über ganz Vorarlberg verteilt Veranstaltungen möglich werden, kann in jeder Gemeinde diese Förderung dreimal in Anspruch genommen werden.

Facts:

// Kunstschaffende aller Sparten

// Pro Gemeinde können drei Projekte/Veranstaltungen á 1.000 Euro (ein/e KünstlerIn kann maximal dreimal unterstützt werden) gefördert werden

// Antrag läuft über die Gemeinde

RICHTLINIEN AB 29. MAI FÜR KULTURVERANSTALTER

Bei der gestrigen Pressekonferenz von Gesundheitsminister Rudolf Anschober und der neuen Kulturstaatssekretärin für Kultur, Andrea Mayer, wurden neue nächste Öffnungsschritte in den Bereichen Kunst & Kultur ab 29. Mai bekanntgegeben. Das Wichtigste auf einen Blick:

Indoor-Veranstaltungen:
/ Ab 29. Mai: Bis zu 100 Personen erlaubt
/ Ab 1. Juli: Bis zu 250 Personen erlaubt
/ Ab 1. August: Bis zu 500 Personen erlaubt, mit Genehmigung bis zu 1.000 Personen erlaubt

Outdoor-Veranstaltungen:
/ Ab 29. Mai: Bis zu 100 Personen erlaubt
/ Ab 1. Juli: Bis zu 500 Personen erlaubt
/ Ab 1. August: Bis zu 750 Personen erlaubt, mit Genehmigung bis zu 1.250 Personen erlaubt

Die Regeln:
/ Bei mehr als 100 Personen muss es fix zugewiesene, gekennzeichnete Plätze geben
/ Ein Meter Mindestabstand oder ein Sitzplatz muss seitlich frei bleiben
/ Wird der Mindestabstand von einem Meter unterschritten, gilt Schutzmaskenpflicht
/ Für Menschen aus gemeinsamen Haushalten oder Gruppen von bis zu vier Erwachsenen gilt kein Mindestabstand, aber Schutzmaskenpflicht
/ Im Freien gilt keine Schutzmaskenpflicht

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