Gemeindeämter öffnen ab 18. Mai wieder schrittweise für den Parteienverkehr

Mund-Nasen-Schutz tragen und Abstandsregeln einhalten

Dornbirn, 12. Mai 2020 – Ab 18. Mai können Bürgerinnen und Bürger mit ihren Anliegen wieder persönlich in die Gemeindeämter kommen. Um die Gefahr der Ansteckung mit dem Coronavirus gering zu halten, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim Betreten des Gebäudes Voraussetzung. Außerdem ist ein Abstand von mindestens ein bis zwei Metern zu anderen Menschen einzuhalten und es gelten die bekannten Hygienemaßnahmen.

„Für die Bevölkerung ist wichtig zu wissen, dass wir, wenn auch gelockert, im Bürgerservice in einem vorerst noch eingeschränkten Modus arbeiten müssen“, betont die Vizepräsidentin des Vorarlberger Gemeindeverbands, Bürgermeisterin Andrea Kaufmann. Eine Einschränkung ergebe sich notgedrungen bereits aufgrund der Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung und der Gemeindebediensteten.

Für alle Besucherinnen und Besucher der 96 Gemeindeämter gilt mit der schrittweisen Öffnung die Pflicht, eine Mund-Nasen-Schutz-Maske zu tragen. Zu anderen Menschen ist ein Mindestabstand von ein bis zwei Meter einzuhalten. Zudem sind die Bürgerinnen und Bürger angehalten, die bekannten Hygienemaßnahmen zu beachten. In größeren Gemeinden werden weitere Maßnahmen ergriffen werden, um etwa Menschenansammlungen im Wartebereich zu vermeiden.

Zum Schutz der Gesundheit: Digitalen Amtsverkehr vorziehen

„Es kommt jetzt eine neue Phase auf uns zu, auf die wir gut vorbereitet sind“, sagt Kaufmann. Priorität habe aber nach wie vor, eine erneute Verbreitung von Covid-19 so gut wie möglich zu verhindern. Die derzeitige Gemeindeverbandschefin appelliert deshalb an die Bürgerinnen und Bürger, wenn möglich die digitalen Angebote zur Erledigung der Amtsgeschäfte zu nutzen. „Bitte kommen Sie zum Schutz Ihrer Gesundheit und der Ihrer Mitmenschen nur dann ins Gemeindeamt, wenn die Erledigung Ihrer Anliegen nur auf persönlichem Weg möglich ist“, so Kaufmann.

Die Vorarlberger Gemeinden hatten Mitte März den Kundenverkehr in den Gemeindeämtern aufgrund der Ausgangsbeschränkungen der Bundesregierung zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus ausgesetzt. Terminvereinbarungen zur Erledigung dringender Behördengänge waren aber auch in der Zeit danach möglich. „Die Gemeindeverwaltungen haben auch während der Ausgangsbeschränkungen im möglichen Rahmen bestens funktioniert“, bedankt sich Kaufmann bei den Gemeindemitarbeiterinnen und –mitarbeitern für ihr Engagement.

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