Volle Unterstützung für Kindergärten und Kinderbetreuung

Landeshauptmann Wallner und Landesstatthalterin Schöbi-Fink: Land Vorarlberg gewährt trotz des eingeschränkten Betriebs Förderungen in vollem Umfang

Bregenz (VLK) – Die elementarpädagogischen Einrichtungen in Vorarlberg werden in der Coronakrise nicht im Stich gelassen, betonen Landeshauptmann Markus Wallner und Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink. Trotz des eingeschränkten Betriebs werden Förderungen ausbezahlt und darüber hinaus durch die Pandemie entgangene Einnahmen abgegolten. Die Landesregierung hat in ihrer gestrigen (Dienstag, 5. Mai) Sitzung die entsprechenden Beschlüsse gefasst.

Die Erhaltung des gut ausgebauten Kinderbetreuungsangebotes in Vorarlberg ist von entscheidender Bedeutung für die Bewältigung der Krise, betonen Wallner und Schöbi-Fink: „Damit Wirtschaft und Arbeitsmarkt wieder in Schwung gebracht werden können, ist es wichtig, dass den Eltern die nötigen Betreuungsplätze für ihre Kinder zur Verfügung stehen. Deshalb will und wird das Land helfen, damit Einrichtungen nicht in ihrer Existenz bedroht sind.“

Dass in den Kinderbetreuungseinrichtungen, Spielgruppen, Kindergärten und bei Tageseltern derzeit keine oder nur wenige Kinder betreut werden, trifft insbesondere private Träger schwer. Die durch die Corona-Krise entgangenen Elternbeiträge werden ihnen daher von Land (60 Prozent) und Gemeinden (40 Prozent) abgegolten. Auf das Land entfallen bis zu 310.000 Euro im Monat.

Ebenso werden weitere Förderungen, die grundsätzlich an die Elternbeiträge anknüpfen, weiter gewährt, auch wenn teilweise keine Elternbeiträge eingehoben werden. Und auch die Förderung der Kinderbetreuung durch Tageseltern bleibt erhalten, obwohl die Betreuung während der Corona-Krise nur eingeschränkt in Anspruch genommen wird.

Weiters hat die Landesregierung auch für das 1. Quartal 2020 die Übernahme ihrer 60- bis 75-prozentigen Personalkostenbeiträge in den elementarpädagogischen Einrichtungen beschlossen, auch wenn die richtliniengemäßen Voraussetzungen für diese Förderungen nicht, oder nur teilweise erfüllt waren. Die Gemeinden und privaten Erhalter erhalten dafür in Summe mehr als 16 Millionen Euro.

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