Menschen mit Behinderung: Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsplätze

Anschober: Maßnahmenpaket zur Sicherung der Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderungen

Mehr und flexiblere Lohnkostenzuschüsse für Dienstgeber zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, um Arbeitsplätze zu sichern
Wien (OTS/BMSGPK) - Menschen mit Behinderungen haben es im beruflichen Alltag oft viel schwerer als andere. Das resultiert aus unberechtigten Vorurteilen bis hin zu nach wie vor bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich des Kündigungsschutzes. Nichts desto trotz gibt es eine Vielzahl an Unternehmerinnen und Unternehmern, die auf das Know-How sowie die Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen bauen. „Hier ist es mir ein besonderes Anliegen, der derzeit bestehenden Situation entsprechende Maßnahmen zur gezielten Unterstützung und Erhalt der Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderungen zu setzen, um zu vermeiden, dass die Menschen ihre Arbeitsplätze verlieren und damit Gefahr laufen, längere Zeit arbeitslos zu sein,“ gibt Sozialminister Rudolf Anschober die Zielsetzung der Maßnahmen vor.****

Bereits jetzt werden seitens des Sozialministeriumservice Angebote zur Verfügung gestellt, um Dienstgeberinnen und Dienstgebern wie auch Menschen mit Behinderungen bei der beruflichen Teilhabe zu unterstützen. Diese sollen nunmehr entsprechend der derzeitigen Situation adaptiert und ausgeweitet werden.

Kernstück der neuen Maßnahmen ist ein Arbeitsplatzsicherungszuschuss bei Inanspruchnahme des AMS-Kurzarbeitsmodells, mit dem die den Dienstgeberinnen und Dienstgebern nach Abzug der AMS-Kurzarbeitsförderung verbleibenden Kosten für die Dauer der Kurzarbeit ersetzt werden. „Wir konnten bereits bei den zuletzt veröffentlichten Arbeitslosenzahlen erkennen, dass trotz des sehr guten, mit den Sozialpartnern gemeinsam erarbeiteten Kurzarbeitsmodells, eine Vielzahl an Menschen mit und ohne Behinderungen ihren Arbeitsplatz verloren haben. Mit dieser Maßnahme soll ein zusätzlicher Anreiz zum Erhalt der Arbeitsplätze gesetzt werden, da für begünstigte Behinderte in Zeiten der Kurzarbeit somit keine Lohn- oder Lohnnebenkosten anfallen,“ erläutert der Sozialminister.

Auch für jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderungen, die nicht zur Kurzarbeit angemeldet werden, sollen die Maßnahmen ausgebaut werden. So werden pauschal die bestehenden Arbeitsplatzsicherungszuschüsse um 50 % erhöht und auch die Obergrenze für Neugewährungen im Falle eines bedrohten Arbeitsplatzes für 3 Monate erhöht. Zuletzt sollen insbesondere auch selbständige Unternehmerinnen und Unternehmer mit Behinderungen zusätzlich zu den bestehenden Unterstützungen einen monatlichen Überbrückungszuschuss beziehen können.

Anträge können ab sofort beim Sozialministeriumservice eingebracht werden. Die genannten Maßnahmen sind vorerst befristet für Anträge, die bis zum 30.06.2020 einlangen. Eine allfällige Verlängerung wird in Anbetracht der weiteren Entwicklungen in Zusammenhang mit COVID-19 geprüft werden.

„Ich freue mich, dass der Ausgleichstaxfonds-Beirat den von meinen Expertinnen und Experten erarbeiteten Vorschlägen zugestimmt hat und wir sogleich unkompliziert und zielgerichtet unterstützen können und damit einen wichtigen Schritt zum Erhalt der Arbeitsplätze setzen können,“ zeigt sich Sozialminister Rudolf Anschober abschließend überzeugt.

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