Schutzmasken ab Dienstag in vielen Bereichen verpflichtend

Zusätzliche Maßnahme kein Ersatz fürs Abstand halten

Bregenz (VLK) – Das Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske ist ab heute, Dienstag (14. April), in öffentlichen Verkehrsmitteln und allen offenen Geschäften verpflichtend. Überall, wo es zum Kontakt zwischen Menschen kommt, können die Masken eine Übertragung des Virus über die Luft erschweren. Die zusätzliche Maßnahme ist jedoch kein Ersatz für das Abstand halten.

Es geht bei der Maßnahme darum, die Ausbreitung des Coronavirus noch stärker zu reduzieren. Ab heute, Dienstag, müssen Masken beim Einkaufen verpflichtend getragen werden. Ebenso ist bei der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel eine generelle Maskentragepflicht in Kraft. Ausgenommen sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr. Den Abstand von mindestens einem Meter von anderen Fahrgästen in Bus und Bahn gilt es weiter einzuhalten.

Die Ausgangsbeschränkungen bleiben bis Ende April verlängert. Bus und Bahn dürfen daher weiterhin nur zum Zweck der An- und Abreise zum Arbeitsplatz, zum Einkaufen oder zum Besuch einer Ärztin bzw. eines Arztes verwendet werden sowie um anderen Menschen zu helfen.

Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt auch in Taxis. So kann ein Transport nur in Anspruch genommen werden, wenn Mund und Nase entsprechend geschützt sind und ein Meter Abstand zwischen Fahrer und Fahrgast besteht. Hinzu kommt weiters eine Regelung für Fahrgemeinschaften zwischen Personen, die nicht im selben Haushalt leben: Diese sind nur mit Maske und einem Meter Abstand zulässig. Für eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz braucht es der Verordnung zufolge Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – sofern die Schutzmasken nicht (wie im Handel) ohnehin vorgeschrieben sind.

Bewerte diesen Artikel

  •  
noch nicht bewertet

Kommentar verfassen

* markierte Felder sind Pflichtfelder.