Zulage für 24-Stunden-Betreuung kann nach Ostern beantragt werden

Bregenz (VLK) – Ab Dienstag, 14. April, können 24-Stunden-Betreuungskräfte einen Antrag auf eine einmalige Zulage von 500 Euro stellen. Voraussetzung dafür ist, dass sie ihren üblichen Turnus um mindestens vier Wochen verlängern. „Wir versuchen damit, Engpässe bei der 24-Stunden-Betreuung, die durch die Grenzschließungen entstanden sind, abzuschwächen“, sagt Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker. Die Zulage kann rückwirkend ab 16. März beantragt werden und wird im Nachhinein ausbezahlt.

Über Agenturen vermittelte Personenbetreuerinnen und -betreuer müssen den Antrag bei der jeweiligen Agentur einbringen. Die Auszahlung erfolgt vom Amt der Vorarlberger Landesregierung an die Agenturen. Diese sind verpflichtet, die Zulage in voller Höhe an die Betreuerinnen und Betreuer weiter zu geben.

Jene Betreuerinnen und Betreuer, die selbständig ohne eine Vermittlung durch eine Agentur beschäftigt sind, können der Antrag bei der Wohnsitzgemeinde einbringen. Die Gemeinden überprüfen die Angaben und leiten den Antrag an das Land weiter. Die Auszahlung der Zulage erfolgt dann über die Gemeinde an die antragstellende Person.

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