Aus dem Gerichtssaal: BH Bludenz ließ dreijährige Frist verstreichen

Aus dem Gerichtssaal Von Seff Dünser / neue-redaktion@neue.at

BH Bludenz war es laut eigenen Angaben nicht möglich, innerhalb von drei Jahren einen Strafbescheid wegen unterbezahlter Bauarbeiter zu erlassen.

A m 25. März hat die Bezirkshauptmannschaft Bludenz das gegen den Betreiber einer slowenischen Eisenlegerfirma geführte Lohndumping-Verwaltungsstrafverfahren wegen eingetretener Verjährung eingestellt. Die für den Beschuldigten erfreuliche Nachricht hat die Behörde schriftlich so begründet: „Im vorliegenden Falle war es nicht möglich, innerhalb der Frist von drei Jahren ab Übertretungsdatum, dies war der 10.3.2017, ein Straferkenntnis zu erlassen.“ Warum die BH in drei Jahren nicht in der Lage war, einen Strafbescheid zu erstellen, wurde in dem Behördenschreiben nicht erläutert.

Schon wegen der abgelaufenen dreijährigen Verjährungsfrist kommt der Direktor der Eisenbaufirma aus Slowenien straffrei davon. Dem Beschuldigten wurde im BH-Strafverfahren zur Last gelegt, er habe in vier Fällen gegen das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz verstoßen. Demnach soll die ausländische Firma zwischen Februar und 10. März 2017 beim Bau einer Wohnhausanlage in Bludenz vier dort eingesetzte Eisenleger unterbezahlt haben.

Mindestlohn. Laut Behörde wäre ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,02 Euro brutto pro Stunde vorgeschrieben gewesen. Das tatsächlich bezahlte Entgelt habe jedoch für drei ausländische Eisenleger jeweils nur 9,24 Euro betragen und für einen 38-jährigen Eisenleger sogar lediglich 8,66 Euro.

In ihrem Bescheid zur Verfahrenseinstellung führt die BH an, dass die Frist für den Beginn der verwaltungsstrafrechtlichen Verfolgung ein Jahr nach der letzten Tat betrage. An diese erste Verjährungsfrist habe man sich gehalten, merkte der zuständige BH-Sachbearbeiter an: „Diese Verfolgungshandlung wurde korrekt vorgenommen.“ So sei der Beschuldigte am 18. Jänner 2018 dazu aufgefordert worden, sich zu den ihm zur Last gelegten Verwaltungsübertretungen zu äußern.

Verteidiger German Bertsch sagt, nach der Aufforderung zur Rechtfertigung habe er vor der BH sämtliche Vorwürfe bestritten. Sein Mandant habe sich an den Kollektivvertrag gehalten. Danach habe er von der Behörde zwei Jahre lang nichts mehr gehört, bis zur nunmehrigen Benachrichtigung über die Verfahrenseinstellung.

Die Bezirkshauptmannschaft hat in dem Lohndumping-Verfahren zwar Ermittlungsschritte gesetzt, es aber nicht zum Abschluss gebracht. Schon zwei Wochen nach der eingetretenen Verjährung wurde der Beschuldigte über die Einstellung des Verfahrens informiert.

Bewerte diesen Artikel

  •  
noch nicht bewertet

Kommentar verfassen

* markierte Felder sind Pflichtfelder.