Fußball - VFV beschließt Auf- und Abstiegsbestimmungen

logo-3.pngAufgrund der AOHVS des VFV vom 29. 11. 2017 mussten die Auf- und Abstiegsbestimmungen für die Saison 2017/2018 neu angepasst werden (Verbleib der 1b-Teams in den Kampfmannschaftsligen).

Der Verbandsvorstand des VFV hat in seiner Sitzung vom 6. 3. 2017 diese nun beschlossen.

Besonderheiten u.a.: Der FC Hard wird in die Landesliga eingegliedert. Es werden 2017 /18 keine Relegationsspiele mehr durchgeführt (Vorarlbergliga - 4. Landesklasse).

Regionalliga-West: (16 Mannschaften)
Der Meister der Regionalliga West und die weiteren Aufstiegsberechtigten (siehe Auf- und Abstiegsbestimmungen zwischen der zweithöchsten und dritthöchsten Leistungsstufe) steigen in die „2. Liga“ auf. Aus der Regionalliga West steigen so viele Mannschaften in die Landesverbände ab, dass nach Durchführung des Auf- und Abstiegs die Klasse 16 Mannschaften umfasst.
Verzichtet ein teilnehmender Vorarlberger Verein der RL-West auf die weitere Teilnahme (Saison 2018/2019) wird dieser vom Präsidium des VFV entweder in die Vorarlbergliga oder in die Landesliga eingegliedert. Die Anzahl der Absteiger in der entsprechenden Liga wird dadurch erhöht.

Vorarlberg-Liga: (16 Mannschaften)
Die teilnehmenden Vereine müssen die „Mindestanforderungen Infrastruktur Regionalliga“ mit einer Übergangsfrist bis 30. 6. 2018 erfüllen. Die Kommissionierungen werden bis 30. 4. 2018 durchgeführt. Bei Nichterfüllung erfolgt eine Zurückversetzung in die Landesliga. Die Anzahl der Absteiger der Landesliga erhöht sich dadurch.

Ausnahmegenehmigungen 2018/2019:
Das Präsidium des VFV kann für jene Vereine, die bereits Mitglieder in der Vorarlbergliga oder Aufsteiger in die Vorarlbergliga sind, bei besonders berücksichtigungswürdigen Gründen Ausnahmen von bestimmten Kriterien genehmigen. Diese Ausnahmegenehmigungen können aufgrund der Kommissionierungen auch direkt ohne schriftlichen Antrag vom Präsidium gewährt werden. Bei Nichterfüllung der Kriterien für die Platzgröße (Mindestgröße 90 x 60 m) muss jedoch ein schriftlicher Antrag auf Ausnahmegenehmigung durch den Verein an den VFV gestellt werden.

Ein Antrag für eine solche Ausnahmegenehmigung muss bis spätestens bis 15. Mai 2018 mittels eingeschriebenem Brief an den VFV gerichtet werden. Der Meister (Voraussetzung ist die Erfüllung der „Mindestanforderungen Infrastruktur für die Regionalliga“) steigt in die Regionalliga-West auf (siehe dazu Punkt X. Teilnahmeverzicht in den Durchführungsbestimmungen des VFV).
Steigt der Meister der Vorarlbergliga aufgrund der Nichterfüllung der „Mindestanforderungen für die Regionalliga“ nicht auf und bekommt er für die Saison 2018/2019 eine Sondergenehmigung, dann beginnt er die kommende Saison mit 10 Minuspunkten.

Sollte der Meister die „Mindestanforderungen Infrastruktur für die Regionalliga“ nicht erfüllen, kann die zweitplatzierte Mannschaft (Voraussetzung ist die Erfüllung der „Mindestanforderungen Infrastruktur für die Regionalliga“) in die Regionalliga-West aufsteigen. Erfüllt auch diese Mannschaft die „Mindestanforderungen Infrastruktur für die Regionalliga“ nicht, geht das Aufstiegsrecht (keine Pflicht) an die bestplatzierte Mannschaft (maximal an den Sechstplatzierten) über, die diese „Mindestanforderungen Infrastruktur für die Regionalliga“ erfüllt und aufstiegswillig ist. Die letztplatzierte Mannschaft ist Fixabsteiger. Aus der Vorarlberg-Liga steigen so viele Mannschaften in die Landesliga ab, dass nach Durchführung des Auf- und Abstiegs die Klasse 16 Mannschaften umfasst.

Landesliga: (16 Mannschaften neu) - Aufstockung
Der Meister und der Tabellenzweite steigen in die Vorarlberg-Liga auf. Zusätzlich steigen so viele Mannschaften in die Vorarlbergliga auf bis diese die Klassenstärke von 16 Mannschaften erreicht hat (im Falle eines Zwangsabstieges bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen für die Regionalliga). Der FC Hard wird in die Landesliga eingegliedert. Die letztplatzierte Mannschaft ist Fixabsteiger. Aus der Landesliga steigen so viele Mannschaften in die 1. Landesklasse ab, dass nach Durchführung des Auf- und Abstiegs die Klasse 16 Mannschaften umfasst.

1. Landesklasse: (14 Mannschaften)
Der Meister und der Tabellenzweite steigen in die Landesliga auf. Die letztplatzierte Mannschaft ist Fixabsteiger.
Zusätzlich steigen so viele Mannschaften in die Landesliga auf bis diese die Klassenstärke von 16 Mannschaften erreicht hat. Aus der 1. Landesklasse steigen so viele Mannschaften in die 2. Landesklasse ab, dass nach Durchführung des Auf- und Abstiegs die Klasse 14 Mannschaften umfasst. Steigt ein Vorarlberger Verein von der Regionalliga in die „Sky Go“ Erste Liga auf, hat er das Recht aus seiner 1b-Mannschaft eine Amateurmannschaft zu machen. Diese wird in die 1. Landesklasse eingeteilt, sofern sie nicht schon in einer höheren Liga spielt.

2. Landesklasse: (14 Mannschaften)
Der Meister und der Tabellenzweite steigen in die 1. Landesklasse auf. Zusätzlich steigen so viele Mannschaften in die 1. Landesklasse auf bis diese die Klassenstärke von 14 Mannschaften erreicht hat. Die letztplatzierte Mannschaft ist Fixabsteiger. Aus der 2. Landesklasse steigen so viele Mannschaften in die 3. Landesklasse ab, dass nach Durchführung des Auf- und Abstiegs die Klasse 14 Mannschaften umfasst.

3. Landesklasse: (14 Mannschaften)
Der Meister und der Tabellenzweite steigen in die 2. Landesklasse auf. Zusätzlich steigen so viele Mannschaften in die 2. Landesklasse auf bis diese die Klassenstärke von 14 Mannschaften erreicht hat. Die letztplatzierte Mannschaft ist Fixabsteiger Aus der 3. Landesklasse steigen so viele Mannschaften in die 4. Landesklasse ab, dass nach Durchführung des Auf- und Abstieges die Klasse 14 Mannschaften umfasst.

4. Landesklasse: (14 Mannschaften)
Der Meister und der Tabellenzweite steigen in die 3. Landesklasse auf. Zusätzlich steigen so viele Mannschaften in die 2. Landesklasse auf bis diese die Klassenstärke von 14 Mannschaften erreicht hat. Die letztplatzierte Mannschaft ist Fixabsteiger Aus der 4. Landesklasse steigen so viele Mannschaften in die 5. Landesklasse ab, dass nach Durchführung des Auf- und Abstieges die Klasse 14 Mannschaften umfasst.

5. Landesklassen:
Die 5. Landesklasse spielt in zwei regionalen Gruppen. Die Gruppensieger steigen in die 4. Landesklasse auf. Hat die 4. Landesklasse die Klassestärke von 14 Mannschaften dann noch nicht erreicht, dann spielen die beiden Gruppenzweiten eine Relegation (1 Spiel) auf einem neutralen Platz. Der Sieger dieser Relegation steigt ebenfalls in die 4. Landesklasse auf.

Zusatzbestimmungen:

1. Steigt ein Verein aus der „Sky go“ Erste Liga ab, so wird aus seiner Amateurmannschaft eine 1b Mannschaft und steigt um eine Liga ab und nimmt daher den Platz der letztplatzierten Mannschaft in seiner Liga ein.
2. Zusätzlich zu den Auf- und Abstiegsbestimmungen sind die Bestimmungen über die Teilnahme von 1b und 1c Mannschaften zu berücksichtigen.
3. Bezüglich eines Aufstiegsverzichtes verweisen wir auf die Durchführungsbestimmungen des VFV (Punkt X). Keine Relegation von der Vorarlbergliga bis in die 4. Landesklasse in der Saison 2017/2018.

UNVORHERSEHBARE FÄLLE:
In allen in diesen Bestimmungen nicht vorhersehbaren Fällen entscheiden der VFV bzw. dessen Gremien im Sinne der Meisterschaftsregeln des ÖFB und auf Grund der üblichen Gepflogenheiten des Spielbetriebes. Diese Entscheidungen sind unanfechtbar.

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Kommentare zu diesem Artikel

  • War zu Bericht Vorarlbergliga gedacht.

  • Solange es solche Vereine wie sw Bregenz gibt und sich sogar Politiker als große Retter mit Steuergelder sonnen, solange wird das nicht passieren. Wäre ggbf gespannt was bgm. Egger in Hohenems machen würde, habe aber in Hohenems nichts aktuelles finanzielle Probleme gehört, oder haben die immer noch.

  • Typisch Bregenz, nicht mal da einig.
    http://laendlekicker.vol.at/Start/Aktuell/Wer-wird-neuer-SW-Bregenz-Praesident-Fricke-oder-Metzler-.html

  • Und was möchtest du uns mit diesem Posting mitteilen? Die sind einfach flach sonst würden sie sich noch zehn Jahre lang rühmen 40 Jahre lang in der RLW Geld verbrannt zu haben! Die Harder haben einen Platz und der FC Bizau hat Kohle = FUSIONIEREN und alle sind glücklich!

  • Als ehemaliger Wälder Besucher der Hardspiele tut es mir leid, dass sich dieser aus Regionalliga zurück zieht. Irgendwann ging es aber dort auch nur darum Spieler zu kaufen und ihnen viel Geld zu geben als schon damals auf den sehr guten Nachwuchs zu setzen, auch mit der Gefahr mal ab zu steigen. Es war auch plötzlich nicht mehr “familiär” in Hard, weshalb ich auch nicht mehr auf die Spiele ging. Ich glaube sie haben viel zu lange zugeschaut und durchgewurstelt, statt außerhalb des Spielfeldes auch aktraktives zu bieten. Ein Beispiel mehr, wie es nicht funktionieren sollte. Hoffe besonders bei einem Wälder Verein ;-) das er sich das weiterhin vor Augen führt und Attraktivität auch außerhalb des Platzes schafft und natürlich auf den eigenen Nachwuchs setzt!
    Freiwilliger Rückzug aus der Regionalliga West des Hotel am See FC Hard ab der kommenden Saison 2018/19
    13. November 2017

    Pressemitteilung des Hotel am See FC Hard an die Medien

    Der Vorstand des Hotel am See FC Hard teilt offiziell mit, dass der Verein ab der Saison 2018/19 nicht mehr am Spielbetrieb der Regionalliga West teilnehmen wird und erklärt hiermit seinen Verzicht. Der Hotel am See FC Hard wird beim Vorarlberger Fußballverband um Rückversetzung in den Landesverband ansuchen.

    Den Ausschlag haben Großteils wirtschaftliche Gründe gegeben. Neben 2 Kampfmannschaften müssen auch noch 16 Nachwuchsmannschaften finanziert und die Kosten für die Erhaltung der Infrastruktur im Waldstadion durch den Verein aufgebracht werden. Die Einnahmen konnten die letzten Jahre mit den steigenden Kosten nicht mehr mithalten.

    Auch im sportlichen Bereich haben wir die letzten Jahre um den Abstieg gekämpft, weshalb die Attraktivität für die Sponsoren nachgelassen hat. Ebenso hatte dies Auswirkung auf den Zuschauerbesuch, welcher ebenfalls merklich nachgelassen hat und dadurch sind auch die Einnahmen der Gastronomie gesunken.

    Aus diesem Anlass wird sich auch das Gesicht der 1. Kampfmannschaft deutlich ändern, da zukünftig vermehrt auf Talente aus dem eigenen Nachwuchs gesetzt werden wird, welche zum Teil schon im Trainingsbetrieb integriert sind und auch schon Spieleinsätze in der Regionalliga hatten. Unsere NW-Mannschaften der U18, U16 und U14 spielen im Frühjahr 2018 alle im oberen Play-Off um den jeweiligen NW-Meistertitel. Es kommen in den nächsten Jahren sicher weitere Talente nach.

    Nach 29 Jahren ununterbrochener RLW-Zugehörigkeit und deshalb auch immer wieder als „Liga-Dino“ bezeichnet, verabschiedet sich der Hotel am See FC Hard im Frühjahr nach den letzten 11 Spielen der Saison 2017/2018 endgültig aus der Regionalliga West. Die letzten Spiele werden selbstverständlich mit dem nötigen Ehrgeiz und sportlich fair gegenüber den anderen Mannschaften absolviert werden.

    Wir bedanken uns bei allen Wegbegleitern in diesen 29 Jahren, insbesondere auch bei den lokalen Medien für die Berichterstattung und freuen uns auf die neuen zukünftigen Herausforderungen.

    Hard, 13.11.2017
    Der Vorstand e.h.

  • Mimimimi … bleibt doch mal locker. Wir reden hier von Amateurfussball und kein Profitum. Ist doch völlig wurscht, ob das Spielfeld ein paar Meter zu klein ist oder das Flutlich ein paar Lumen zu hell oder weiss ich was … Wir können doch froh sein, dass es noch Vereine gibt, wo was läuft und für die Leute was geboten wird. Das ist doch beim FC Bizau definit v der Fall. Den Verein für naturgegebene Einschränkungen bestrafen ist sicher der falsche Weg, von dem am Ende niemand was hat.
    Was nützt es, wenn Langenegg, Bizau un dco. nicht mehr VLBG.-Liga spielen dürfen. Ist das etwas keine Wettbewerbsverzerrung? Man kann das Blatt drehen und wenden wie man will, es gibt hier nicht DIE Lösung.
    Naja uns sind wir doch mal ehrlich, Wälderderbies gegen Bizau sind doch wesentlich attraktiver für Egg, Andelsbuch und Co. als gegen Austria Amateure oder so.
    Also was soll dieses rumgeiere hier? Was bringt das?
    Und nicht falsch verstehen, bin absolut kein Bizau Sympathisant, ganz im Gegenteil, aber im Sinne des Amateurfussballs im Land und vor allem im Wald, gehören die Vereine um die es hier geht in die Vorarlbergliga. Das belebt die Konkurrenz und das Fussballfieber in der Region. Das ist doch super für alle.
    In der einen Saison ist halt der Club besser, in der anderen ein anderer Club. So soll es doch sein.
    Das Problem der Menschen liegt in deren Naturell, in dem sie, warum auch immer, dem anderen eher das Schlechte als das Gute wünschen. Das erkennt man hier leider wieder zu gut. Dabei verliert man den Fokus auf das, was es ankommt und was für die Allgemeinheit am Besten ist. So funktioniert Wirtschaft, Politik und auch die Privatangelegenheiten.
    Die Menschen verspüren innere Genugtuung, wenn es anderen schlecht oder schlechter geht.

    Naja sei es drum, für mich ist diese Diskussion hier nicht schlau! Ich kann deshalb nur sagen: Mimimimi :-)

  • Solange es keine klaren Regeln gibt, solange muss sich der Verband auch Kritik gefallen lassen, allerdings gibt es das auch nur beim VFV! Und solange werden auch die Diskussionen hier weiter gehen. Aber beim Verband sind halt nicht nur Blitzkneisser, sonst wűrde das schon lange geändert. Dort ist noch nicht durchgedrungen, dass man es nicht allen recht machen kann. Weiterhin bei einem kleinen bezahlten Bierchen es dem gerade hergelaufenen Verein zu machen wie er es braucht wird sich irgendwann nicht mehr spielen.

  • Um ja keine unpopulären Entscheidungen treffen zu müssen, werden Ausnahmegenehmigungen gemacht. Es bleibt also, wie es ist. Die irregulären Verhältnisse mit viel zu kleinen Plätzen bringen auch in Zukunft den Heimvereinen jene Vorteile, um sich in der Liga halten zu können. Bin gespannt, ob Bizau in der VL bleiben darf. Es interessiert der Wildbach niemanden. Es interessiert nur, ob es faire Bedingungen gibt und diese den überall geltenden Regularien entsprechen und Bizau hat schon Jahre profitiert. Ohne diesen Platz wäre man schon mehr wie einmal abgestiegen.

  • Wieso werden Regeln aufgestellt wenn sie schlussendlich eh nicht gelten, gibt ja in Vorarlberg auch ein paar Lobbyisten die das sagen haben :-)

  • Bregenz war auch ein Jahr in der LL …

  • Da wäre ich auch nicht scharf drauf Meister zu werden, wär ich Langenegg. Dem VFV ist leider in keinster Weise klar, dass sie mit all diesen Bestimmungen Wettbewerbsverzerrungen fördern.

  • Wollte Hard freiwillig in Ll oder hatte da Bregenz ein Privileg mehr, wieder einmal?

  • Richtig, aber Langenegg wird sicher nicht Meister!

  • “Steigt der Meister der Vorarlbergliga aufgrund der Nichterfüllung der „Mindestanforderungen für die Regionalliga“ nicht auf und bekommt er für die Saison 2018/2019 eine Sondergenehmigung, dann beginnt er die kommende Saison mit 10 Minuspunkten.”
    D.h., wenn ich das richtig lese, wird Langenegg heuer Meister und bekommt für nächstes Jahr eine Sondergenehmigung für die Vorarlbergliga, dann starten sie die Saison mit 10 Minuspunkten.

  • Wurde ja so erwartet, da konnte man reden mit wem wann wollte, außer den VFV-Leuten eben. Tipp: Neue Besen kehren gut!

  • Es wird wahrscheinlich so laufen, dass Bizau und Langenegg für 2018/19 eine Ausnahmegenehmigung erhalten werden, allerdings Langenegg nur unter der Bedingung, dass innerhalb einer gewissen Frist die Mindestanforderungen bzgl. Platzgröße erfüllt werden. Sprich die Langenegger müssen den Platz verbreitern, weil es ohne weiteres möglich ist. Die Bizauer können aus diversen Gründen (Wildbach,…) nicht mehr verbreitern und werden ohne große Auflagen eine Ausnahmegenehmigung in Zukunft erhalten, zumal sie in der Vergangenheit den Willen zur Verbreiterung des Platzes gezeigt und auch umgesetzt haben.

  • Meines Wissens erfüllt auch der SK Meiningen (aktuell 2. der Landesliga) die Anforderungen nicht und kann somit auch nicht in die Vorarlbergliga aufsteigen.

    Denke aber, dass man mit einer “Ausnahmeregelung” das Ganze umgehen wird.

  • Es kann ein schriftlicher Antrag an VFV wegen Platzgröße gestellt werden, also ist das alles nonsens. Vorstand würde nicht beschließen, dass wegen dem ein schriftlicher Antrag gestellt werden muss und dann wenn er gestellt ist ablehnen. Also bleibt alles beim alten.

    Außerdem siehe letzten Absatz: UNVORHERSEHBARE FÄLLE:
    In allen in diesen Bestimmungen nicht vorhersehbaren Fällen entscheiden der VFV bzw. dessen Gremien im Sinne der Meisterschaftsregeln des ÖFB und auf Grund der üblichen Gepflogenheiten des Spielbetriebes. Diese Entscheidungen sind unanfechtbar.

    D.h. alles was hier steht ist dehnbar wie es dem VFV beliebt. Nur Entscheidungen sind ab jetzt definitiv unanfechtbar, nix gelernt aus der Vergangenheit ;-) Hier wäre gescheider gewesen etwas schriftlich zu dürfen, aber wen überraschts. Schlussendlich kann man dann ja doch wieder den Rechtsweg gehen. Super!

  • Die Mindestanforderungen Infrastruktur Regionalliga erfüllen sowohl Langenegg als auch Bizau nicht (Platzgröße), oder? D.h. Langenegg muss in die Landesliga und Bizau bleibt in der Landesliga, egal wie es sportlich ausschaut?!