Neustrukturierung der 1b-Teams noch unsicher

vfv-gala-2.jpg(laendlekicker.vol.at/Thomas Knobel)

Neustrukturierung 1b - Stellungnahme des Geschäftsführers

Nachdem in den letzten Wochen die Wogen bezüglich der neuen Auf- und Abstiegsbestimmungen für die Saison 2018/2019 und der damit verbundenen Ausgliederung der 1b-Mannschaften aus dem Regelspielbetrieb sehr hoch gegangen sind, möchte ich als Geschäftsführer des VFV aus meiner Sicht zu dieser Thematik und zum Vorstandsbeschlusses vom 4. 7. 2017 (Beschluss mit einer Gegenstimme) Stellung nehmen. Speziell aber auch auf gewisse Vorwürfe, Anschuldigungen und Unwahrheiten eingehen, die auch meine Person betreffen. Im Protest von Dr. Rainer Welte an das Protestkomitee des VFV (Beilage), der ja bekanntlich von 23 Vereinen unterstützt wird und auch im Originaltext so in den Medien erschienen ist, finden sich einige Passagen, die für mich einigen Auf- und Erklärungsbedarf und eine Richtigstellung erfordern.

Grundsätzlich kann ich persönlich mit beiden ausgearbeiteten Vorschlägen der 1b-Arbeitsgruppe (Beibehaltung wie bisher bzw. Neustrukturierung der Ligen) leben. Es gibt für beide Varianten positive, aber auch negative Argumente, die seitens der Vereine in den vergangenen Jahren auch oftmals bei Sitzungen vorgebracht wurden. Diese Diskussionen sind nicht neu und der Verbandsvorstand hat sich bereits vor einigen Jahren erstmals diesem Thema in einer Klausur in Langenegg angenommen. Auch hat es in den damals noch bestehenden Klassensitzungen sehr starke Meinungsschwankungen gegeben. Das Thema war also nie vom Tisch, Befürworter und Gegner waren immer aktiv und sind es bis heute. Diskussionen beleben auch den Sport und im Speziellen unser Tun für den Fußball.

Zur Rolle der Geschäftsstelle in dieser Causa ist grundsätzlich zu sagen, dass wir für die Umsetzung, Durchführung und Kontrolle der Einhaltung der Beschlüsse des VFV-Präsidiums bzw. des Verbandsvorstandes verantwortlich sind. Wir machen keine Bestimmungen, sondern sind ausführendes Organ für die Gremien im VFV. Ich bitte Euch, dies zu beachten.

Es würde mich nun freuen, wenn Ihr Euch die Zeit für meine schriftlichen Ausführungen nehmen würdet und die ganze Angelegenheit einmal aus meiner Sicht betrachtet und diese dann auch im Verein besprechen würdet.

Vorher ist natürlich nochmals festzuhalten, dass sich der Vorstand des VFV aufgrund der Unzufriedenheit mit den neuen Auf- und Abstiegsbestimmungen von zumindest 23 Vereinen (Protestwerber) nochmals intensiv mit der 1b-Thematik in seiner Sitzung vom 13. September 2017 beschäftigen wird. Der Einspruch dieser Vereine wir sehr ernst genommen, das kann ich Euch garantieren.

Aber nun zu den Ausführungen im Protest und zum zeitlichen Ablauf, wie es zu diesem Vorstandsbeschluss gekommen ist.

Im Frühherbst 2016 wurde vom Präsidium unter Vorsitz von Vizepräsident Joe Lampert eine Arbeitsgruppe zur 1b-Thematik eingesetzt. Mitglieder dieser Arbeitsgruppe waren neben dem Vorsitzenden Joe Lampert, Andreas Kopf (Sportdirektor des VFV), Herbert Natter (Regionsobmann-NW Bregenzerwald), Simon Reis (Regionsobmann-NW Oberes Rheintal) und Joachim Ganahl (Regionsobmann-KM Walgau, Klostertal, Montafon).

Bei der ersten Sitzung waren zudem Peter Schneider (Vizepräsident Spielbetrieb) und meine Wenigkeit anwesend. Schon nach wenigen Minuten war allen klar, dass die Standpunkte der Mitglieder der Arbeitsgruppe sehr weit auseinanderliegen und es sehr schwierig werden wird, hier eine für alle zufriedenstellende Lösung in dieser Thematik zu finden.

Im Jänner 2017 ist die Arbeitsgruppe dann nach mehreren Sitzungen und einem langen und sehr intensiven Entscheidungsprozess zu einem Lösungsvorschlag gekommen.

Es gab lediglich zwei Varianten:

Variante 1 war die Beibehaltung der bisherigen Regelung, Variante 2 war in einem Modell (komplette Neueinteilung etc.) zusammengefasst und detailliert beschrieben. Über diese zwei Varianten sollte nun in den einzelnen Regionen anonym abgestimmt werden, um eine Meinungsgrundlage für die späteren Beratungen in Präsidium und Verbandsvorstand zu erhalten. Diese Abstimmungen hatten aber absolut keinen Beschlusscharakter, wie im Protest fälschlicherweise vermerkt ist, da in einer Regionssitzung auch keine bindenden Beschlüsse gefasst werden können.

Anbei der Auszug aus Satzungen des VFV betreffend § 17 Regionalausschüsse Punkt 3 b). Ich denke das ist hier genau geregelt.

Auszug aus den Satzungen des VFV:

(3) Zu den Befugnissen der Regionalausschüsse gehört:

a) die Wahl des Regionalobmannes-Nachwuchs;
b) die Beratung aller Angelegenheiten des Spielbetriebes (Kampfmannschaften und Nachwuchs) die Region betreffend.

In meinem Mail vom 3. Februar 2017 (siehe Anhang) wurden dann alle Vereine im Vorfeld über das Ergebnis der Arbeitsgruppe informiert und wurden darin auch gebeten, diese beiden Varianten vereinsintern zu besprechen und dann einen kompetenten Vertreter zu der jeweiligen Regionssitzung zu entsenden, der dann auch für den Verein, natürlich in Absprache mit der Vereinsführung abstimmen darf.

Darum gab es auch, wie im Protest von Dr. Welte ebenfalls beanstandet, nur die Möglichkeit “Beibehaltung” oder “Änderung” auf dem Stimmzettel anzukreuzen.

Im Protest war dann zusätzlich noch vermerkt, dass hier nur Personen hätten abstimmen dürfen, die für den Verein vertretungsberechtigt sind. Das wären dann aber nur Personen, die auch im aktuellen Vereinsregisterauszug aufscheinen. Dies war aber von uns nie gefordert, warum auch, wenn ein kompetenter, abstimmungsbefugter Vertreter des Vereins anwesend ist. Bei knapp der Hälfte der 23 Protestwerbern waren übrigens Vereinsvertreter anwesend, die diesen Anspruch lt. Dr. Welte ebenfalls nicht erfüllt haben. Diese Diskussion erübrigt sich dadurch.

Bei allen vier Regionssitzungen, an denen ich persönlich teilgenommen habe, wurde dann diese 1b-Thematik als eigener Tagesordnungspunkt behandelt und auch jeweils von einem Mitglied der Arbeitsgruppe vorgetragen und das neue Modell im Detail erläutert. Herbert Natter war in Lochau und Langenegg, Simon Reis in Hohenems und Joachim Ganahl in Bludenz, Mitglieder der Arbeitsgruppe waren persönlich vor Ort.  Auch wurde auf allen Sitzungen die Personalbesetzung dieser Arbeitsgruppe bekannt gegeben. Dies können die anwesenden Vereinsvertreter mit Sicherheit bestätigen.

Im Protest vom 27. 7. 2017 steht aber wortwörtlich, dass den Vereinen bis zum heutigen Zeitpunkt (27. 7. 2017) nicht bekannt gegeben wurde, wer die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe waren.  Auch hier erübrigt sich die weitere Diskussion.

Zudem wird im Protest angeführt, dass keine Protokolle, Anwesenheitslisten über die Sitzungen bzw. die Stimmzettel übermittelt wurden.

Lediglich in der Region “Walgau, Klostertal, Montafon” wurde auf Nachfrage bei den Anwesenden auf die Anfertigung eines Protokolls verzichtet. In allen anderen Regionen wurden Protokolle geführt und dann auch den Vereinen übermittelt. Die Anwesenheitslisten liegen, wie die Stimmzettel auch im Original in der Geschäftsstelle auf. Auch hier kann jederzeit Einsicht genommen werden. Ein Versand dieser war noch nie vorgesehen.

Ob es nun Sinn macht, wie im Prostest bemängelt wird, 68 anonyme mit einem Kreuzchen (ja oder nein) versehene Stimmzettel (A4) als pdf (70 Seiten) oder als Papier (siehe Beilage) an die Vereine zu übermitteln, wäre vom Protestverfasser selbst zu beantworten. Auf Anfrage werde ich das gerne machen! Ansonsten “Ohne Kommentar”.

Nun aber zur eigentlichen Abstimmung in den jeweiligen Regionen

Das Prozedere der Abstimmung wurde dann allen anwesenden Vereinsvertretern von mir persönlich erläutert. Dies kann von den Anwesenden Vereinsvertretern (laut Anwesenheitslisten, die auch beigefügt sind), den Regionsobleuten und Vizepräsident Peter Schneider, der ebenfalls auf allen Sitzungen anwesend war,  bestätigt werden.

Punkte zum Prozedere der Abstimmung:

Geheime Abstimmung auf einem neutralen Stimmzettel (Ankreuzen von “Beibehaltung” oder “Neueinteilung” - siehe Beilage)
Vereine die nicht anwesend sind, haben kein Stimmrecht (steht so auch im Mail)
Bekanntgabe des Ergebnisses erst nach Auszählung in allen Regionen, um keine Vorbeeinflussungen der anderen Regionen herbeizuführen zu können

Dies Vorgangsweise wurde dann von allen Anwesenden akzeptiert und auch von keinem Vereinsvertreter vor den Abstimmungen beeinsprucht.

Zum Vorwurf der Wahlmanipulation im Protest von Dr. Welte

Zitat aus dem Protestschreiben auf Seite 3:

“…wurden die Abstimmungszettel vom Sitzungsleiter eingesammelt und ohne Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses heimlich eingepackt.”

Die Abstimmungszettel wurden natürlich von mir eingesammelt, eingepackt und sicher verwahrt. Ein Ergebnis wurde bei den jeweiligen Sitzungen nicht bekannt gegeben, so wie vereinbart!  Auch dieser Vorwurf geht also ins Leere und ist absolut haltlos.

Zitat aus dem Protestschreiben auf Seite 5 unter Punkt 3:

“…, dass das am 8. 3. 2017 bekanntgegebene Abstimmungsergebnis in keinster Weise mit dem tatsächlichen Abstimmungsergebnis übereinstimmt.”

Das sind natürlich Vorwürfe, die ich so nicht im Raum stehen lassen kann, weil es sich hier auch um eine persönliche Anschuldigung handelt und absolut absurd sind. Es ist ja im Protest immer die Rede vom einem Wahlleiter und das war ja eindeutig ich.

Tatsache ist, dass alle 60 gültigen Stimmzettel im Original, nach Regionen sortiert, in der Geschäftsstelle vorliegen. Ebenso natürlich die Stimmzettel, der acht Vereine die nicht anwesend waren (siehe auf der Excel-Tabelle der Abstimmung - ebenfalls beigefügt).

Alle Stimmzettel (auch für jene Vereine, die nicht anwesend waren) wurden vor der Ausgabe an die anwesenden Vereinsvertreter, vom jeweiligen Regionsobmann persönlich unterschrieben. Peter Nußbaumer (Bregenzerwald), Alexander Bernhard (Unteres Rheintal), Simon Reis (Oberes Rheintal) und Joachim Ganahl (Walgau, Montafon, Klostertal) haben diese Originalwahlzettel mit ihrer Unterschrift bestätigt. Für eine nachträgliche Manipulation, wie es uns ja im Protest vorgeworfen wird, hätten wir dann die Unterschriften des jeweiligen Regionsobmannes benötigt. Ich glaube nicht, dass ein Verein dies seinem eigenen Regionsobmann vorwerfen will.

Diese Anschuldigung der Wahlmanipulierung ist für mich einfach ungeheuerlich. Mir fehlen hier die Beweggründe für diese Vorgangsweise von Dr. Welte und es würde mich interessieren, ob auch die Protestwerber mit diesen Anschuldigungen hier mitgehen können.

Aber um bei den Worten des Protestverfassers zu bleiben (Seite 9): “Hier bedarf es keines weiteren Kommentars!”

Zum Zustandekommen des schriftlichen Prostest selbst, der Einholung der Vollmachten der insgesamt 23 Protestwerber bzw. zur Endausfertigung des Protests:

Von Herrn Valentin Welte (Sportlicher Leiter des FC Sulz, laut System erst seit 17. 4. 2017) wurden alle Vereine in einem Mail am 21. Juli 2017 (dieses wurde auch uns übermittelt und liegt bei) kontaktiert. Zu diesem Zeitpunkt waren allerdings die neuen Auf- und Abstiegsbestimmungen für die Saison 2018/2019 bereits vom Verbandsvorstand beschlossen und in den Verbandsmitteilungen Nr. 20 vom 13. 7. 2017 verlautbart und sind somit gültig und bindend.

Das Abstimmungsergebnis (55 % für eine Änderung) wurde am 8. März 2017 in einem Mail von Dr. Lumper den Vereinen mitgeteilt. In diesem Schreiben teilte er auch den Vereinen mit, dass sich das Präsidium und der Vorstand des VFV mit einer möglichen Änderung befassen werde. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätten die Gegner einer möglichen Reform, mit einem nochmaligen Vorstoß an den VFV reagieren können, nicht erst nach Beschlussfassung am 4. 7. 2017. Das war vermutlich der schlechteste Zeitpunkt.

In diesem von Herrn Valentin Welte verfassten Mail wurden dann aber lediglich die sportlichen Argumente (Beilage) für eine Beibehaltung der Vorjahresregelung an die Vereine kommuniziert.

Und hier nochmals von meiner Seite: Es hatten und haben alle Argumente ihre Berechtigung, sei es für eine Neuregelung oder Beibehaltung. Eine Mehrheit der Vereine, wenn auch nur knapp, hat sich dann eben für eine Änderung ausgesprochen und für diese hat sich den auch der Verbandsvorstand entschieden.

Die Sachverhaltsdarstellung in der Aussendung von Herrn Valentin Welte unter Punkt 1 dieser “Sportlichen Argumente” entspricht jedoch nicht dem vorgelegten Modell. Hier wurden die Vereine vom Verfasser falsch informiert. Die 1b-Mannschaften der RL-West bzw. Vorarlbergliga kommen nicht parallel zu ihren Kampfmannschaften zum Einsatz, sondern spielen vielmehr in zwei neu zu schaffenden 1b-Ligen mit Auf- und Abstieg und haben die Möglichkeit am VFV-Cup teilzunehmen.

Am Ende dieses Mails werden dann die Vereine, die sich dieser sportlichen Argumentation anschließen können aufgefordert, eine Vollmacht (ebenfalls in der Beilage) zu unterzeichnen. In weiterer Folge wird dann Dr. Rainer Welte (Vater des Mailverfassers) beauftragt, einen Protest, auch im Namen des jeweiligen Vollmachtgebers, gegen diesen Verbandsbeschluss einbringen, was ja grundsätzlich auch rechtens ist.

Auszug aus den letzten Textpassage des Mails von Valentin Welte:

Sollte hieran Interesse bestehen, darf ich Euch ersuchen, die angeschlossene Vollmacht ehestmöglich in unterfertigter Form (Name, Unterschrift und Vereinsstampiglie) an mich unter der gegenständlichen E-Mailadresse zurückzustellen. Der Protest muss bis längstens 27.07.2017 bei der Geschäftsstelle des VFV eingebracht werden, sodass ich Euch ersuchen darf, mir die Vollmacht vorab zurückzustellen. Weiteres schließe ich Euch in der Anlage einige bereits ausgearbeiteten Argumente für die Begründung des Protestes bei. Sollten Euch hiezu weitere Argumente einfallen, darf ich Euch ersuchen, mir die Gegenargumente ebenfalls zu übermitteln.

Was mich jetzt aber persönlich befremdet ist, dass der Protest der bei uns eingebracht wurde und auch im Originaltext in den Medien erschienen ist, plötzlich nicht mehr mit nur sportlichen Argumenten, sondern jetzt hauptsächlich mit Satzungswidrigkeiten, Ungereimtheiten bei den Sitzungen und sogar Wahlmanipulation begründet wird.

War dies auch der Wunsch der Protestwerber (23 im Prostest genannte Vereine)?

Diese zusätzlichen Textpassagen (im Mail von Valentin Welte waren nur sportliche Argumente angeführt), die die ersten Seiten des Protests dominieren, wurden dann offensichtlich den ” protestierenden” Vereinen nicht mehr zur Kenntnis gebracht. Bitte korrigiert mich, wenn ich da falsch liege. Ich bin mir aber sicher, es hätten dann einige Vereinsverantwortliche ihre Vollmacht zurückgezogen.

Nur zur Klarstellung seitens der Geschäftsstelle und auch aller Verbandsfunktionäre: Jeder Verbandsangehörige hat das satzungsgemäße Recht einen Protest an das Protestkomitee gegen einen Beschluss oder ein Urteil eines VFV-Unterausschusses einzubringen. Hier ist auch niemand im VFV “persönlich beleidigt”, wie auch schon in den Medien zu hören war. Warum auch? Das ist “Recht”! Aber die Wahrheit und Sachlichkeit und sollte dann schon noch im Vordergrund stehen.

Und auch zur verbandsrechtlichen Erklärung: Im Falle eines Vorstandsbeschlusses ist das Protestkomitee für die Behandlung eines Prostest nicht die richtige Adresse (es wurde aber auch vom Protestverfasser nicht nachgefragt, an wen dieser zu richten wäre). Der Protest wurde in diesem Sinn auch in einem Schreiben von MMag. Olivia Lerch als Vertreterin des VFV für nicht rechtmäßig erklärt. Ebenso ist auch der Anruf des Schiedsgerichtes des VFV nicht möglich. Auch dies wurde Herrn Dr. Rainer Welte inzwischen von unserer Rechtsvertreterin schriftlich mitgeteilt.

Abschließend möchte ich nochmals von meiner Seite her betonen, dass alle Argumente, sowohl für eine Beibehaltung als auch Änderung ihre Berechtigung haben und hatten. Der Vorstand des VFV wird sich diesem Thema deshalb auch nochmals intensiv annehmen und die beste Lösung für alle Beteiligten suchen.

Eines kann unseren Mitgliedsvereinen aber letztmalig und zu 100 % versichern: Es hat in keinster Weise und zu keiner Zeit irgendwelche Ungereimtheiten oder gar Manipulationen gegeben! Warum auch? Wer von uns sollte davon profitieren? Wir als Verband sind für die Vereine da und versuchen, das Beste für den Vorarlberger Fußballsport und unsere Vereine zu erwirken.

Es macht mich persönlich aber sehr nachdenklich, wenn solche Anschuldigungen von Personen in den Raum gestellt werden, die nicht einmal richtig in die Materie bzw. die Vorgänge rund um die 1b-Thematik involviert sind und waren. Hier hätte ich mir deutlich mehr Kompetenz erwartet, speziell von einem ehemaligen Vereinsobmann. Ich hoffe, dass dies jetzt beim Adressaten angekommen ist und möchte betonen, dass dieses Schlusswort jetzt meine persönliche Meinung ist, für die ich mir auch keine Entschuldigung erwarte.

Mit den besten Sportgrüßen

VORARLBERGER FUSSBALLVERBAND

Horst Elsner, Geschäftsführer

Hohenems, 31. 8. 2017

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Kommentare zu diesem Artikel

  • “Wir vom Verband sind für die Vereine da und versuchen, das Beste für den Vorarlberger Fußballsport und unsere Vereine zu erwirken” ist in dem Vortrag zu lesen? Stimmt das wäre die Aufgabe und dann kommt so ein Schmarren raus. Spielbetrieb organisieren und Strafen, sonst merkt man nicht mehr viel in den Vereinen. Die ellenlange Rechtfertigung ist jedenfalls übrig wie ein Kropf

  • Solche Stellungsnahmen in der Öffentlichkeit sind klare Eigentore! Von Befindlichkeiten geprägt. Für sowas - um Dampf ab zu lassen - empfehle ich vorher noch im engsten Rahmen Stammbesprechungsgastlichkeiten in Wolfurt und Egg ;-)

  • Do ischt oanar, nämle dr Gschäftsführar, ordentle beleidigt. Ma müsst mona dia Herro tätod drübod stong, abr si seand Kritik halt i dr´Vorgangoheit nüd gwonnod gsin, heand all tuo künno was heand wello. Abr dia Reaktion wundorot mi nüd ;-) Viel Spaß bom witor “reaso”! ;-)