Bezirksgerichte: Vetorechts-Abgabe noch nicht fix

Nur eine Absichtserklärung ist die Streichung des Veto-Rechts der Länder bei den Bezirksgerichten im Regierungsprogramm – zumindest aus Sicht der meisten Länder. Ein “klares Nein” zu einzelnen Kompetenzverschiebungen kommt auch vom Vorarlberg Landeshauptmann Wallner.

Die meisten Landeshauptleute verwiesen in einem APA-Rundruf darauf, dass es um ein Gesamtpaket gehe, das noch auszuverhandeln sei. Aus dem Burgenland hieß es allerdings, die Länder hätten schon zugestimmt. Im Regierungsprogramm steht im Kapitel Staatsreform, dass das Zustimmungsrecht der Länder bei Standortschließungen gestrichen werden soll – und im Gegenzug der Bund auf Zustimmungsrechte etwa bei der Bestellung von Landesamtsdirektoren verzichten will. Und im Justiz-Kapitel wird die “Weiterführung der Reform der Bezirksgerichte” als Vorhaben genannt.

Bisher sind Schließungen kleiner Bezirksgerichte weitgehend am Veto der Landeshauptleute gescheitert. So hat Ex-Justizministerin Karl nur 26 von angestrebten rund 70 Zusammenlegungen durchgebracht – und die nur in den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermark.

“Klares Nein” von Wallner

Ein “klares Nein” zu einzelnen Kompetenzverschiebungen kam vom Vorarlberg Landeshauptmann Wallner. Überrascht von der Absicht der Bundesregierung, das Veto-Recht zu streichen, zeigte sich Kärntens Landeshauptmann Kaiser. Für Salzburgs Landeshauptmann Kaiser wird es “notwendig sein, ein stimmiges Gesamtpaket vorzulegen, weil man sich im Nationalrat und auch im Bundesrat um eine Zweidrittelmehrheit bemühen muss.”

Oberösterreich sieht sich in Sachen Bezirksgerichte nicht unter den Betroffenen, weil dort die Reform schon komplett durchgeführt worden sei, hieß es im Büro von Landeshauptmann Pühringer. Aus dem Büro des steirischen Landeshauptmanns Voves hieß es hingegen, dass die Steiermark Vorreiter bei Strukturreformen in der Verwaltung sei. Laut dem Büro von Landeshauptmann Niessl ist die Sache bereits ausverhandelt – und nur noch “juristisch” zu “überarbeiten”.

Bewerte diesen Artikel

  •  
noch nicht bewertet

Kommentar verfassen

* markierte Felder sind Pflichtfelder.