Achtung Kinder – Gefahren auf dem Schulweg

Die Stadtpolizei informiert Eltern und zeigt Kindern den richtigen Umgang auf der Straße. Die Schule und der Kindergarten haben wieder begonnen und viele Kinder treten früh morgens den Schulweg an. Gerade zu Beginn des neuen Schuljahrs steigt die Unfallgefahr auf den Straßen. Die Stadt Polizei Bludenz leistet mit der Schulwegsicherung einen wichtigen Beitrag für mehr Verkehrssicherheit.

 

Außerdem wird mit kindgerechter Verkehrserziehung auch schon den ganz Kleinen den richtigen Umgang auf der Straße beigebracht. In den Kindergärten der Stadt Bludenz wird über den ganzen Oktober verteilt Verkehrserziehung angeboten. „Kinder reagieren oft unachtsam oder nehmen die Gefahren nicht wahr”, weiß Mario Leiter von der Stadtpolizei Bludenz aus Erfahrung.

 

Kinder haben Bewegungsdrang, sind spontan, impulsiv und handeln in Verkehrssituationen meist unbedacht. Sie sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer und genau aus diesem Grund sind vor allem Autofahrer gefordert noch vorsichtiger zu fahren. Gerade in der Herbstzeit, wenn die Straßen nass sind und der Tag immer dunkler wird, ist bremsbereites Fahren ein Muss. Kinder sollten daher gerade zur Herbst- und Winterzeit Reflektoren und Warnwesten tragen.

 

Auch Eltern erfüllen eine besonders wichtige Vorbildfunktion. Kinder orientieren sich an den Verhaltensweisen und so kann ein unbedachtes Überqueren der Straße dazu verleiten genau dasselbe zu tun.

 

Um Kinder optimal auf den Schulweg vorzubereiten rät Leiter von der Stadt Polizei Bludenz, Elterntaxis zu vermeiden. Besser ist es Kinder zu Fuß zu begleiten und so auf Gefahren im Verkehr aufmerksam zu machen.

 

„Elterntaxis verursachen Stau und behindern den Verkehr. Sie verleiten dazu, dass Kinder am Fahrbahnrand aussteigen und sich somit in gefährliche Situationen begeben.”

 

Falls dennoch nicht auf das Auto verzichtet werden kann, weist die Stadt Polizei auf die richtige Kindersicherung hin. Der Lenker hat dafür Sorge zu tragen, dass Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, die 150 cm und größer sind, mit einem Gurt gesichert sind. Kinder, die kleiner als 150 cm und unter 14 Jahre alt sind, dürfen nur in einem der Größe und dem Gewicht des Kindes entsprechenden Rückhaltesystem befördert werden.

 

Ein Beitrag des Amtes der Stadt Bludenz/Carmen Reiter.

 

 

Bewerte diesen Artikel

  •  
  • (0)
  •  
  • (1)

Kommentar verfassen

* markierte Felder sind Pflichtfelder.