Keine Anhaltspunkte für „Vetternwirtschaft“

In Bezug auf ein Appartementhaus mit integrierten Gewerbeflächen hatte die FPÖ jüngst eine Anfrage an Landeshauptmann Markus Wallner eingebracht – eine Anfrage mit dem Titel „Verwandtschaftliche Umwidmungen in der Gemeinde Damüls?“ Alt-Bürgermeister Wilfried Madlener habe, so der blaue Vorwurf, trotz eines verwandtschaftlichen Verhältnisses im Februar 2009 die entsprechende Gemeindevertretungssitzung geleitet, sich dabei massiv für das Projekt eingesetzt – und der Umwidmung zugestimmt. Die FPÖ ortet darin einen klaren Verstoß gegen das Gemeindegesetz. In der blauen Lesart hätte sich Madlener damals für befangen erklären müssen – und an der Sitzung erst gar nicht teilnehmen dürfen.

In der Beantwortung dieser Anfrage weist LH Wallner nun diese Vorwürfe zurück. So heißt es unter anderem: „Laut Information der BH Bregenz ergeben sich aus dem Protokoll der Gemeindevertretungssitzung keine Anhaltspunkte, wonach der Alt-Bürgermeister nicht an der Abstimmung hätte teilnehmen dürfen.“ Zudem wird mitgeteilt, dass „die Befangenheitsbestimmungen auf den gegenständlichen Fall keine Anwendung finden.“ Befangenheitsgründe würden etwa nicht für Wahlen und für die Erlassung von Anordnungen, die sich an einen unbestimmten Personenkreis richten, gelten. Die FPÖ wittert nun eine Gesetzeslücke. Man regt eine Gesetzesänderung an.

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