Volksbegehren Demokratie Jetzt und Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien

Alle Stimmberechtigten können innerhalb des festgesetzten Eintragungszeitraumes von Montag, 15. April bis Montag, 22. April in den Text der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu den beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift in die Eintragungsliste erklären.
Eintragungsberechtigt sind alle Frauen und Männer, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz haben, mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraums (22. April) das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Stimmberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Sibratsgfäll haben, benötigen zur Ausübung ihres Stimmrechtes eine Stimmkarte.

Die Eintragungslisten liegen zu den üblichen Öffnungszeiten im Gemeindeamt Sibratsgfäll auf.
Weitere Eintragungszeiten, welche über die gewohnten Öffnungszeiten hinausgehen, sind an der Amtstafel ersichtlich.
Weitere Informationen: Gemeinde Sibratsgfäll, Tel. 05513 2112.

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