Polizeiauto gerammt: “Das ist der Jackpot”

Feldkirch, Langenegg – 9.000 Euro teilbedingte Geldstrafe: Betrunkener Autolenker fuhr Polizeiauto an und dann weiter.

Das ist der Jackpot.“ So habe der betrunkene Autofahrer unmittelbar danach den Umstand kommentiert, dass er mit seinem Pkw ein Polizeiauto gerammt hatte. Das sagte ein Polizist beim Strafprozess am Landesgericht Feldkirch als Zeuge aus. „Die Amtshandlung fand er lustig“, berichtete der Polizeibeamte. Der Pkw-Lenker sei aber nicht derart betrunken, dass er die Polizisten für Weihnachtsmänner in einem Theaterstück gehalten habe.

Der angeklagte Autofahrer wurde wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Gefährdung der körperlichen Sicherheit schuldig gesprochen. Über den unbescholtenen Bregenzerwälder wurde eine teilbedingte Geldstrafe von 9000 Euro verhängt. Davon soll der ledige Bezieher eines Nettoeinkommens von 1900 Euro in zwölf Raten 4500 Euro bezahlen. Das Urteil, das der zu 300 Tagessätzen zu je 30 Euro Verurteilte annahm, ist nicht rechtskräftig.

Die Polizei hatte am 20. Mai in Langenegg mit ihrem quergestellten Dienstfahrzeug mit Blaulicht versucht, das mit weit überhöhter Geschwindigkeit heranbrausende Auto des 31-Jährigen zu stoppen. Der Pkw fuhr ins Heck des Polizeiautos und danach weiter. Die beiden bei dem Unfall unverletzt gebliebenen Polizisten nahmen daraufhin mit ihrem Wagen mit Erfolg die Verfolgung auf.

Unverständnis

BH-Geldstrafe für die Alkoholfahrt, Führerscheinentzug, Schadenersatzzahlung für das beschädigte Polizeiauto: „Jetzt haben Sie doch alles bekommen, was Sie verhindern wollten, und jetzt erhalten Sie auch noch eine Gerichtsstrafe und sind vorbestraft“, sagte Richter Peter Mück zum Angeklagten. Nachsatz: „Ich verstehe manchmal einiges nicht.“

Er habe Glück gehabt, dass nicht mehr passiert sei, machte der Richter dem geständigen Angeklagten klar. Der 31-Jährige wunderte sich, dass er den Vorfall lustig gefunden haben soll: „Ich war wütend auf mich, als ich gemerkt habe, was ich getan habe.“

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