Rafting-Unfall vor Gericht

Alberschwende, Feldkirch – Am Landesgericht Feldkirch müssen sich am Montag neun Personen wegen des Rafting-Unfalls vom August 2010 verantworten. Der Strafantrag wirft den Angeklagten fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Gemeingefährdung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit vor. Damals kenterten auf der Bregenzerach acht Boote von zwei Betreibern. 74 Personen trieben im Fluss, zwölf mussten von der Wasserrettung geborgen werden, neun erlitten leichte Verletzungen.

Zehn Zeugen sagen aus

Zehn Zeugen wurden geladen, der Prozess vor dem Einzelrichter wurde für den ganzen Tag anberaumt. Ob das Verfahren allerdings abgeschlossen werden kann, ist fraglich. Im Falle eines Schuldspruches müssten die Betreiber unter Umständen um ihre Konzessionen bangen. Die Hochwassersituation und deren Vorhersehbarkeit wird eine der zentralen Fragen sein.

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