Anklagen nach Raftingunfall

Alberschwende, Feldkirch – Nach einem Raftingunfall bei Alberschwende, bei dem im Sommer 2010 insgesamt 74 Personen ins Wasser der Bregenzerach stürzten, hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch nun Anklage erhoben. Gegen neun Beschuldigte wurde ein Strafantrag gestellt, unter anderem wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gemeingefährdung, bestätigte Heinz Rusch, Sprecher der Staatsanwaltschaft, einen Bericht des ORF Vorarlberg. Die Vorwürfe träfen die Veranstalter und ihre Mitarbeiter, erklärte Gerichtssprecher Reinhard Flatz. Sie würden von der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen angeklagt, weil sie die Tour trotz der damals herrschenden Wetterbedingungen durchführten und damit auch die Verletzungen der Raftingäste verschuldet hätten. Weitere Anklagen gebe es wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit und fahrlässiger Gemeingefährdung.

Raftingunfall: Rund 240 Helfer im Großeinsatz

Bei dem glimpflich abgegangenen Freizeitunfall am 28. August 2010 waren acht Raftingboote auf der Hochwasser führenden Bregenzerach an einem Kraftwerks-Wehr gekentert, 74 Personen wurden ins Wasser geschleudert. Während sich der Großteil selbst retten konnte, mussten zwölf Menschen von der Wasserrettung aus den Fluten geborgen werden. Mehrere Personen erlitten leichte Verletzungen. Rund 240 Helfer waren über Stunden im Großeinsatz. Die beiden Betreiber aus Vorarlberg und Oberstaufen (Allgäu) wehrten sich in der Folge gegen Kritik. Man habe alle nötigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen und sei nicht leichtfertig vorgegangen.

(APA)

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